Tariferhöhung zum 1. Oktober 2026


Gemäß unserem Tarifabschluss vom April 2025 tritt zum 1. Oktober 2026 die zweite lineare Tariferhöhung in Höhe von 2,9 % in Kraft (mindestens aber Anhebung um 80 € brutto). 

„Aus wirtschaftlichen Gründen“ können Arbeitgeber und IG Metall durch eine Vereinbarung (Haustarifvertrag) diese Erhöhung ganz oder teilweise absenken. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Beschäftigungszusage für alle Beschäftigten des Betriebes gegeben wird. 

Sofern Sie diese Öffnungsklausel nutzen wollen, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit unseren Juristen, um Voraussetzungen und Vorgehen abzustimmen.

Wir haben hierzu eine Kommentierung auf Bundesebene abgestimmt, die maßgeblichen Seiten aus dieser Kommentierung (bezogen auf die Einmalzahlung aus dem letzten Frühjahr, aber auf diese zweite lineare Erhöhung ebenfalls anwendbar) haben wir noch einmal als Anlage an dieses Tarif-Rundschreiben angehängt. 

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