Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) hat uns Informationen zu einer Umfrage der Europäischen Kommission (DG TAXUD) zu den besonderen Zollverfahren weitergeleitet, die ihn wiederum über die Generalzolldirektion (GZD) erreicht haben.
Im Rahmen der Studie werden die praktischen Erfahrungen von Unternehmen mit den Verfahren Zolllagerung, vorübergehende Verwendung, Endverwendung sowie aktive und passive Veredelung erhoben. Ziel ist es, Verbesserungspotenziale und Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Anwendung dieser Verfahren zu identifizieren.
Die Teilnahme an der Umfrage dauert etwa 20–25 Minuten und ist bis zum 31. Juli 2026 möglich.
Die Umfrage ist anonym, es sei denn, Sie geben Ihre Kontaktdaten weiter. Die Antworten werden vertraulich behandelt und nur in aggregierter Form analysiert. Daten auf Teilnehmerebene werden weder an nationale Behörden noch an die GD TAXUD weitergegeben. Alle Daten werden im Einklang mit der DSGVO und als vertrauliche Geschäftsinformationen behandelt.
Den Link zur Umfrage sowie weitere Informationen finden Sie im beigefügten Anschreiben.
Unter anderem für Unternehmen der Bekleidungsindustrie dürfte das besondere Verfahren der passiven Veredelung von besonderem Interesse sein. Aus diversen Gesprächen haben wir erfahren, dass einige Unternehmen, u. a. aus logistischen Gründen, gerne einen Dreiecksverkehr im Rahmen der passiven Veredelung abbilden würden, hiervon derzeit aber aufgrund der notwendigen Beantragung einer mitgliedsstaatenübergreifenden Bewilligung und der erforderlichen – zusätzlichen – Abwicklung über das sog. Trader-Portal Abstand nehmen.
Betroffene Unternehmen möchten wir ermuntern, entsprechende Punkte in der Studie anzugeben.
Darüber hinaus bitten wir zu beachten, dass die Umfrage nicht in direktem Zusammenhang mit unserer Bitte um Rückmeldung zu Praxisproblemen und Optimierungsvorschlägen im Rahmen der Reform des Unionszollkodexes steht (s. hierzu unseren Newsletter v. 18.06.2026). Hierzu nehmen wir nach wie vor gerne Ihre Anregungen entgegen.


