Warnstreiks nach Ablaufen der Friedenspflicht möglich


Mit Ablauf des 28. Februar 2025 endet die Friedenspflicht, weshalb ab diesem Zeitpunkt Warnstreiks möglich sind. 

Bereits jetzt finden sich zahlreiche Hinweise auf entsprechende Streikvorbereitungen der IG Metall. Über die Zeitpunkte der einzelnen Streikmaßnahmen liegen uns aber noch keine gesicherten Informationen vor.

Daher hat unser Dachverband t+m den Praxisleitfaden zum Umgang mit Warnstreiks aktualisiert (basierend auf den aktuellen Arbeitskampfrichtlinien des Partnerverbandes Gesamtmetall).

Wir haben einen Meldebogen angehängt, mit dem Sie uns bitte möglichst zeitnah über Streikmaß­nahmen in Ihren Betrieben unterrichten – vielen Dank.

Bei Fragen empfehlen wir, im Zweifel einen unserer Juristen um Rat zu fragen.