Verpackungsrecht und Systembeteiligungspflicht: Konsultationsverfahren zum „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“


Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) lädt zur Beteiligung an einem Konsultationsverfahren zum „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ ein. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Systeme, Betreiber von Branchenlösungen, sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung sowie Prüfer von Vollständigkeitserklärungen und Systemprüfer. Aus unserer Branche sind fast alle Produktgruppen erfasst. Das Verfahren läuft bis zum 10. Juli 2026.

Wir möchten Sie auf die Möglichkeit hinweisen, bis zum 10. Juli 2026 an einem Konsultationsverfahren zum „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“ („Katalog VerpackDG“) der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) teilzunehmen. Betroffen sind insbesondere Hersteller, Systeme, Betreiber von Branchenlösungen, sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung sowie Prüfer von Vollständigkeitserklärungen und Systemprüfer. Dieser Katalog liegt nun als Entwurf vor und soll im August 2026 veröffentlicht werden. Vor der Veröffentlichung des „Katalogs VerpackDG“ besteht im Konsultationsverfahren die Möglichkeit, der ZSVR Ihre Anmerkungen zum Entwurf mitzuteilen. Die Eingaben werden mit den zuständigen Behörden abgestimmt und bewertet. Das Konsultationsverfahren läuft bis zum 10. Juli 2026. Die Stellungnahmen können Sie der ZSVR unter katalog@verpackungsregister.org oder auf dem Postweg (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Öwer de Hase 118, 49074 Osnabrück) übermitteln. 

Zum Hintergrund 

Die ZSVR hat in Zusammenarbeit mit der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH den neuen Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen (Katalog VerpackDG) erstellt. Hintergrund sind die neuen Regeln der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und des nationalen Umsetzungsgesetzes VerpackDG. Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 verpflichtend. Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen, ohne dass in Bezug auf die Beurteilung der Systembeteiligungspflicht Änderungen erfolgt sind. 

Als neue Verwaltungsvorschrift löst der „Katalog VerpackDG“ für alle Verpackungen, die ab dem 12. August 2026 erstmals in Deutschland bereitgestellt werden, den bisherigen Katalog ab. Er bildet die Grundlage dafür, dass die ZSVR ihrer Aufgabe nachkommen kann, Verpackungen als systembeteiligungspflichtig einzuordnen. 

Der Katalog besteht aus zwei Teilen, einem Allgemeinen sowie einem Besonderen Teil. Der Allgemeine Teil ersetzt den bisherigen Leitfaden. Er führt in alle relevanten Definitionen ein und erläutert Struktur und Anwendung des „Katalogs VerpackDG“. Der Besondere Teil umfasst Produktgruppen und Produktblätter. Aus diesen Produktblättern lässt sich die Entscheidungspraxis der ZSVR zur Systembeteiligungspflicht von Verkaufs- und Umverpackungen verschiedener Produkte entnehmen. Im Besonderen Teil wird auf die Systembeteiligungspflicht von Schuhen hingewiesen, aber auch von vielen anderen Bereichen unserer Branche, u. a. Garne, Bekleidung aller Art, Gardinen, Vorhänge, Stoffe, Haus-, Tisch- und Bettwäsche, Teppiche, Bettdecken bis hin zu Lederwaren und Koffern und Kurzwaren. Wir haben hier beide Teile der Konsultationsfassung als Anlage beigefügt. Sie finden Sie auch hier. 

Ansprechpartner