Am 19.05.2026 hat die EU-Kommission auf Ihrer Webseite „The Pan-Euro-Mediterranean cumulation and the PEM Convention“ eine neue (Vorab-)Matrix zum Stand der Kumulierungsmöglichkeiten in der Pan-Euro-Med-Zone veröffentlicht. Diese Matrix können Sie hier abrufen.
Nach den dort veröffentlichten Informationen wenden u. a. jetzt auch Albanien und die Türkei – rückwirkend zum 01.01.2025 - im bilateralen Verhältnis das neue, revidierte Regelwerk an. Damit wurden nunmehr alle bilateralen Abkommen zwischen der EU, der Türkei und den sog. SAP-Ländern (Teilnehmer des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU) entsprechend aktualisiert.
Weiterhin fehlt die für viele Bekleidungsunternehmen wichtige Aktualisierung auf die Anwendbarkeit der revidierten Ursprungsregeln im bilateralen Verhältnis zwischen der Türkei und Tunesien. Leider sind uns aktuell weder die Gründe für die noch nicht erfolgte Anpassung bekannt, noch liegen uns Informationen vor, wann eine entsprechende Ratifizierung seitens der beiden Parteien erfolgt.
Eine diagonale Kumulierung mit im Jahr 2026 aus der Türkei nach Tunesien geliefertem Vormaterial mit Ursprung, und nachfolgender Lieferung der fertigen Bekleidungserzeugnisse zu Präferenzbedingungen in die EU, ist somit vorerst weiterhin nicht möglich.


