Am 19.09.2026 wurde mit der Verordnung (EU) 2026/2108 vom 16.09.2026 der Verordnungstext des überarbeiteten (reformierten) Unionszollkodex (R-UZK) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ein Abruf ist hier möglich.
Gemäß den Bestimmungen in Art. 287 ist die Verordnung am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft getreten und gilt allgemein ab dem 21.09.2027.
Ausgenommen vom Inkrafttreten zum 21.09.2027 sind die in Artikel 287 Absatz 3 des R-UZK genannten Artikel. Diese betreffen insb. Fernabsatzverkäufe im E-Commerce-Bereich, den noch einzurichtenden sog. Customs Data Hub sowie die einzurichtende EU-Zollbehörde und gelten bereits mit dem Tag des Inkrafttretens. Eine Kurzübersicht der betreffenden Vorschriften können Sie der Anlage entnehmen.
Nach Art. 284 R-UZK wird der bisher geltende Unionszollkodex (Verordnung (EU) 952/2013) mit Geltungsbeginn des R-UZK aufgehoben.
Dabei ist aber zu beachten, dass die derzeit bestehenden – und für die Anwendung des Zollrechts wichtigen – delegierten Rechtsakte (DelVO (EU) 2015/2446 vom 28.07.2015 [UZK-DA]; DelVO (EU) 2016/341 vom 17.12.2015 [UZK-TDA]) und Durchführungsrechtsakte (DVO (EU) 2015/2447 vom 24.11.2015 [UZK-IA]) weiterhin gelten bis Sie durch neue delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte, die von der Kommission gemäß der neuen Verordnung erlassen wurden, aufgehoben werden.
Unter anderem zu diesem Zweck, enthält der Verordnungstext einen Anhang mit einer Entsprechungstabelle (UZK vs. R-UZK). Verweise in den bestehenden delegierten und Durchführungsrechtsakten auf den UZK gelten nach der Entsprechungstabelle als Verweise auf den neuen R-UZK.
Über die weitere Entwicklung, insbesondere auf die mit der Neufassung der delegierten und Durchführungsrechtsakte einhergehenden Auswirkungen auf die operative Zollabwicklung, werden wir zu gegebener Zeit berichten.


