Veröffentlichung der Durchführungsverordnung zum Digitalen Produktpass-Register


Wir informieren Sie über die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778  zum Digitalen Produktpassregister (DPP-Register) im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR). 

Die Europäische Kommission hat die Verordnung am 16. Juli 2026 verabschiedet; sie wurde am 17. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Sie konkretisiert einen weiteren zentralen Baustein der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR) und legt die technischen und organisatorischen Anforderungen für das künftig von der Europäischen Kommission betriebene Digitale Produktpassregister fest. 

Hintergrund 

Gemäß Artikel 3 der ESPR ist die Europäische Kommission verpflichtet, ein digitales Register für den Digitalen Produktpass einzurichten. In diesem Register werden künftig mindestens die eindeutigen Produktkennungen sowie weitere Registrierungsinformationen sicher gespeichert. 

Ziel ist es, eine zentrale Infrastruktur für die Registrierung Digitaler Produktpässe bereitzustellen und gleichzeitig Marktüberwachungs- und Zollbehörden die Überprüfung und Rückverfolgbarkeit von Produkten zu ermöglichen. Das DPP-Register wird von der Europäischen Kommission betrieben. Im Register selbst werden jedoch nicht die vollständigen Digitalen Produktpässe gespeichert. Hinterlegt werden vielmehr die Registrierungsinformationen sowie Nachweise über die Existenz und Vollständigkeit der Produktpässe. Das eigentliche DPP-System bleibt weiterhin dezentral organisiert. 

Wesentliche Inhalte der Durchführungsverordnung 

Die Verordnung legt insbesondere die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für das DPP-Register fest. 

Dazu gehören unter anderem: 

  • die Registrierung Digitaler Produktpässe, 
  • die Vergabe einer eindeutigen Registrierungskennung, 
  • die Validierung der semantischen Konformität und Vollständigkeit der übermittelten Daten, 
  • die Verwaltung von Produkt-, Chargen- und Modellinformationen, 
  • standardisierte Schnittstellen (API) zur Anbindung von Unternehmen und DPP-Dienstleistern, 
  • ein semantischer Datenspeicher mit gemeinsamen Datenmodellen, 
  • ein Protokollsystem zur Nachvollziehbarkeit sämtlicher Änderungen sowie 
  • Zugangs- und Berechtigungsregelungen für Wirtschaftsteilnehmer, Behörden und Zollstellen. 

Wesentliche Änderungen gegenüber dem Entwurf 

Gegenüber dem bislang bekannten Entwurf enthält die finale Fassung einige wesentliche Änderungen. So müssen die Mitgliedstaaten künftig jeweils einen nationalen Verwalter benennen, der die Zugangsrechte der zuständigen Behörden zum Register verwaltet. Zudem wird eine doppelte Identitätsprüfung vermieden: Wirtschaftsteilnehmer sowie Akteure der Wertschöpfungskette, die bereits in einem gleichwertigen EU-Informationssystem erfolgreich überprüft wurden, müssen das Verfahren nicht erneut durchlaufen. Neu aufgenommen wurde außerdem Artikel 6a, der die Übertragung registrierter Digitaler Produktpässe auf andere überprüfte Wirtschaftsteilnehmer oder Akteure der Wertschöpfungskette ermöglicht, beispielsweise im Zuge von Unternehmensnachfolgen oder Umstrukturierungen. 

Darüber hinaus können – sofern dies unionsrechtlich vorgesehen ist – künftig auch überprüfte Dritte Digitale Produktpässe im Namen eines Wirtschaftsteilnehmers registrieren. Im Rahmen der Validierung prüft die Europäische Kommission künftig neben der semantischen Konformität auch die Kohärenz der im Register und im Digitalen Produktpass hinterlegten Daten; die im Entwurf noch vorgesehene Prüfung elektronischer Signaturen und Siegel wurde hingegen gestrichen. Für Produkte, die mehreren Rechtsakten mit unterschiedlichen Detaillierungsebenen unterliegen, gilt künftig die jeweils detaillierteste Ebene als maßgeblich. Modell- und Chargeninformationen werden – soweit vorgesehen – miteinander verknüpft. 

Zudem gelten die gemeinsamen Datenmodelle und semantischen Definitionen künftig für sämtliche Daten eines Digitalen Produktpasses. Schließlich wurde auch der technische Support ausgeweitet: Der Helpdesk steht künftig ganzjährig von 08:00 bis 20:00 Uhr (Brüsseler Zeit) zur Verfügung. Bis Februar 2029 soll darüber hinaus ein automatisiertes Supportsystem eingerichtet werden, das rund um die Uhr erreichbar ist. 

Testphase 

Ergänzend hierzu hat die Europäische Kommission am 20. Juli 2026 die Testphase des DPP‑Registers gestartet. Unternehmen und Softwareanbieter erhalten damit erstmals die Möglichkeit, die technische Anbindung an das Register zu erproben. Weitere Informationen hierzu stellt die Europäische Kommission unter The DPP Registry zur Verfügung. 

Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung sind nun die technischen Grundlagen für den Betrieb des DPP-Registers geschaffen. Die konkreten Anforderungen an die Inhalte der Digitalen Produktpässe werden weiterhin schrittweise durch die produktgruppenspezifischen delegierten Rechtsakte festgelegt.

Einschätzung unseres Dachverbands textil+mode

Mit der Durchführungsverordnung schafft die Europäische Kommission die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des Digitalen Produktpassregisters. 

Aus Sicht von t+m ist jedoch kritisch zu bewerten, dass mit dem Aufbau einer neuen europäischen Registerinfrastruktur zusätzliche Dokumentations-, Registrierungs- und Verwaltungsanforderungen geschaffen werden. Dies steht im Widerspruch zu den politischen Zielen der Europäischen Union, Bürokratie abzubauen und Unternehmen spürbar zu entlasten. 

Aus unserer Sicht hätte vor der Einführung eines weiteren zentralen Registers eine umfassende Folgenabschätzung erfolgen und geprüft werden müssen, ob bestehende Melde- und Registrierungspflichten reduziert oder bestehende Systeme genutzt werden können. Stattdessen entsteht eine zusätzliche europäische Infrastruktur mit neuen Prozessen, technischen Schnittstellen und administrativen Anforderungen. 

Darüber hinaus bleiben wesentliche Fragen bislang unbeantwortet. So ist insbesondere noch offen, wie das zentrale Register langfristig finanziert wird, wer die dauerhafte technische und organisatorische Verantwortung für Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung übernimmt und wie sichergestellt werden soll, dass alle betroffenen Wirtschaftsakteure, insbesondere auch Hersteller und Dienstleister aus Drittstaaten, gleichermaßen an das System angebunden werden und ihren Verpflichtungen nachkommen. Gerade im Hinblick auf einen fairen Wettbewerb wird eine wirksame und einheitliche Durchsetzung entscheidend sein. 

Textil+mode wird die weiteren Entwicklungen zum Digitalen Produktpass sowie die Veröffentlichung der produktspezifischen delegierten Rechtsakte weiterhin eng begleiten. Wir werden Sie über relevante Neuerungen informieren. 

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