Die EU-Kommission hat am 30. Juni 2026 das Umsetzungspaket zur EU-Zwangsarbeitsverordnung (Forced Labour Regulation – FLR) veröffentlicht. Herzstück sind die lange erwarteten Leitlinien, die erstmals erläutern, wie die Behörden die Verordnung anwenden und welche Informationen Unternehmen im Rahmen möglicher Untersuchungen vorlegen müssen. Gleichzeitig ist das neue Forced Labour Single Portal online gegangen, das künftig als zentrale Informationsplattform dienen soll.
Die wichtigsten Punkte:
- Keine neuen Sorgfaltspflichten: Die Kommission stellt ausdrücklich klar, dass die FLR keine eigenständigen gesetzlichen Due-Diligence-Pflichten schafft. Bestehende Prozesse – etwa aus LkSG, CSDDD oder EUDR – können jedoch genutzt werden, um Risiken zu bewerten und gegenüber Behörden Nachweise zu erbringen.
- Hohe Anforderungen an Nachweise: Unternehmen müssen im Prüfungsfall unter anderem Risikoanalysen, Lieferantenlisten, Lieferketten-Mappings, Produktionsstandorte, Herkunftsnachweise sowie Rückverfolgbarkeits-, Produktions- und Logistikdaten vorlegen können.
- Risikoorientierte Kontrollen: Behörden konzentrieren sich auf konkrete Produkte oder Lieferkettenabschnitte. Besonders im Fokus stehen Fälle staatlich angeordneter Zwangsarbeit.
- Weitreichende Folgen bei Verstößen: Produkte können EU-weit vom Markt genommen, zurückgerufen oder an den Außengrenzen gestoppt werden. Das Verbot kann auch andere Unternehmen betreffen, die dasselbe Produkt in Verkehr bringen.
Anwendung ab Dezember 2027
Die Verordnung gilt ab 14. Dezember 2027. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Produkte, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, weder auf dem EU-Markt bereitgestellt noch aus der EU exportiert werden. Das Verbot gilt unabhängig davon, in welchem Land oder auf welcher Stufe der Lieferkette die Zwangsarbeit stattgefunden hat.
Neues EU-Portal
Das neue Forced Labour Single Portal bündelt die wichtigsten Informationen und Dokumente. Veröffentlicht wurden unter anderem:
- Leitlinien zur Anwendung der FLR
- vorläufige Liste der zuständigen nationalen Behörden
- Unterstützungsangebote für KMU
- OECD- und ILO-Leitfäden sowie weitere Referenzdokumente
- Informationen zu Rückverfolgbarkeits- und Due-Diligence-Instrumenten
In den kommenden Monaten sollen außerdem die EU-Datenbank zu Zwangsarbeitsrisiken sowie die zentrale Meldestelle für Hinweise auf Zwangsarbeit (Single Information Submission Point) ergänzt werden.


