US-Zölle und EU-Reaktion
US-Präsident Trump hat entschieden, allen Handelspartnern einen zusätzlichen Wertzoll von 10 Prozent sowie „Gegenzölle“ für eine Gruppe von Ländern zu erheben, die die USA seiner Ansicht nach unfair behandeln. Die „Gegenzölle“ gelten für die wichtigsten Handelspartner der USA, einschließlich der Europäischen Union, die einem „Gegenzoll“ von 20 Prozent unterliegt. Diese zusätzlichen Wertzölle gelten so lange, bis er – Trump – feststelle, dass die ihrer Verhängung zugrunde liegenden Bedingungen erfüllt, gelöst oder gemildert seien. Die Gegenzölle werden zusätzlich zu den normalen Zöllen erhoben werden.
Praktische Umsetzung:
Der zusätzliche Wertzollsatz von 10 Prozent gilt für Waren, die ab dem 5. April 2025, 0:01 Uhr US-Ostküstenzeit, in den steuerrechtlich freien Verkehr verbracht oder aus einem Lager entnommen werden. Davon ausgenommen sind Waren, die vor dem 5. April 2025, 0:01 Uhr US-Ostküstenzeit, im Verladehafen auf ein Schiff verladen werden und sich auf dem letzten Transportweg befinden und nach dem 5. April 2025, 0:01 Uhr Ostküstenzeit, in den steuerrechtlich freien Verkehr verbracht oder aus einem Lager entnommen werden.
Die „gegenseitigen Zölle“ gelten ab 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025. Für alle Artikel von Handelspartnern, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind und in das Zollgebiet der USA importiert werden, gelten im Einklang mit dem Gesetz die länderspezifischen Wertzölle, die in Anhang I dieser Verordnung angegeben sind (siehe hier). Diese Zollsätze gelten für Waren, die ab 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025 in den steuerrechtlich freien Verkehr verbracht oder aus einem Lager entnommen werden. Davon ausgenommen sind Waren, die vor 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025 im Verladehafen auf ein Schiff verladen werden und sich auf dem endgültigen Transportweg befinden und nach 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 9. April 2025 in den steuerrechtlich freien Verkehr verbracht oder aus einem Lager entnommen werden. Diese länderspezifischen Wertzölle gelten für alle Artikel, die gemäß den Bedingungen aller bestehenden US-Handelsabkommen eingeführt werden, mit Ausnahme der nachstehenden Ausnahmen:
- Einige Produkte fallen nicht in den Anwendungsbereich dieser Entscheidung, darunter Autos und Autoteile sowie Stahl und Aluminium, die bereits einem zusätzlichen Zoll von 25 Prozent unterliegen. Pharmazeutika, Halbleiter und Holz fallen jedoch ebenfalls nicht unter den Geltungsbereich.
Detailliertere Informationen zur Entscheidung finden Sie hier:
Die „De-minimis-Regel“ für geringwertige Sendungen aus China endet ebenfalls.
Für Autos gilt ein Zollsatz von 25 Prozent auf Waren, die ab 0:01 Uhr Eastern Daylight Time am 3. April 2025 und ab dem im Federal Register für Autoteile angegebenen Datum, spätestens jedoch am 3. Mai 2025, in den steuerpflichtigen Verkehr gebracht oder aus dem Lager entnommen werden. Der oben genannte Wertzoll gilt zusätzlich zu allen anderen Zöllen, Gebühren, Abgaben und Abgaben, die für solche importierten Autos und bestimmte Autoteile gelten. Weitere Informationen zum Umfang dieser Entscheidung finden Sie im Federal Register 2025-05930.pdf.
Neben den EU-Zöllen kündigte Trump folgende Maßnahmen an: 34 Prozent Zölle auf China, 31 Prozent auf die Schweiz, 26 Prozent auf Indien, 25 Prozent auf Südkorea, 24 Prozent auf Japan, 10 Prozent auf das Vereinigte Königreich sowie weitere Abgaben auf Importe aus anderen Staaten.
Reaktion der EU
Präsident Trumps Entscheidung, neue Zölle auf alle in die USA eingeführten Waren zu erheben, sei ein „schwerer Schlag für die Weltwirtschaft“, erklärte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen, die aktuell in Usbekistan unterwegs ist, heute am frühen Morgen. Sie versprach ein einheitliches Vorgehen Europas und warnte, dass die Europäische Union – die mit einem Zoll von 20 Prozent belegt wird – Gegenmaßnahmen für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen vorbereite. „Wenn Sie sich gegen einen von uns stellen, stellen Sie sich gegen uns alle“, sagte sie (vollständige Erklärung hier).
Die Verhandlungen zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten werden nächste Woche beginnen, sagte Bernd Lange, Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel des Europäischen Parlaments. Die EU werde reagieren, man werde dies mit legalen, legitimen, verhältnismäßigen und entschlossenen Maßnahmen tun. Die EU werde prüfen, welche der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente für ihre Reaktion am besten geeignet sind. Nachgeben werde man nicht. Die EU werde ihre Souveränität verteidigen und die Gesetzgebung, die sie demokratisch und im Interesse der EU-Bürger gestaltet habe, nicht ändern. Die von den Maßnahmen betroffenen Länder müssen geschlossen reagieren und den USA eine klare Botschaft senden, diesen Zollwahnsinn zu beenden, sagte Lange (vollständige Erklärung hier).
Die Trump-Regierung schätzte die von der Europäischen Union gegenüber den USA erhobenen Zölle auf 39 Prozent und halbierte diesen Wert, um auf 20 Prozent zu kommen. Trump bezeichnete diese Zölle als „freundlich reziprok“. Statistisch belegt ist das nicht. Die Trump-Regierung kritisierte insbesondere die ihrer Ansicht nach nichttarifären Handelshemmnisse der Europäischen Union, wie Mehrwertsteuer und Technologievorschriften (z. B. für digitale Dienstleistungen, künstliche Intelligenz etc.) und berücksichtigt diese in ihren Berechnungen. Nach Ansicht der EU handelt es sich hierbei jedoch nicht um Formen nichttarifärer Diskriminierung:
Tatsächlich exportiert die EU mehr Waren in die USA, als sie von dort bezieht. Der Handelsüberschuss wuchs nach EU-Angaben von 156,6 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 198,2 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Europäische Kommission verweist jedoch auf das Defizit bei Dienstleistungen, das sich 2023 auf 108,6 Milliarden Euro belief – der transatlantische Handel sei insgesamt „ausgewogen“.
Der Finanzdienstleister ING schätzt, dass 20-prozentige Pauschalzölle das Wirtschaftswachstum der Eurozone in den nächsten zwei Jahren um 0,3 Prozentpunkte senken könnten, wobei nur die direkten und indirekten Handelsauswirkungen berücksichtigt werden. Die Warenexporte in die USA machten 2024 3,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Eurozone aus. Eine vom Nachrichtenportal euractiv.com zitierte aktuelle Analyse der Deutschen Bank geht davon aus, dass Trumps “reziproke” Zölle das Bruttoinlandsprodukt der EU um 0,3 bis 0,6 Prozent senken könnten.
Mehrere Experten erwarten, dass bald ernsthafte Verhandlungen zwischen der EU und den USA beginnen werden. Dabei könnte die EU ihren Status als wichtiger Markt für US-Dienstleistungs- und Technologieunternehmen nutzen.
Die Europäische Kommission kündigte am Mittwoch Vergeltungsmaßnahmen auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium für den 13. April 2025 an. Eine gemeinsame Antwort auf die neuen Auto- und Reziprozitätszölle sei in Planung. Gleichzeitig betonte sie, man wolle vorrangig eine Einigung mit Washington erzielen, um „den unvermeidlichen Schaden“ für die Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks zu vermeiden.
Die EU-Handelsminister werden das Thema am kommenden Montag in Luxemburg bei einem Treffen mit Handelskommissar Maroš Šefčovič beraten.
textil+mode hatte sich bei der Konsultation zu den Gegenmaßnahmen der Europäischen Union dafür ausgesprochen, Textil- und Bekleidungsprodukte nicht in die Produktliste aufzunehmen.

