Stop-the-Clock-Richtlinie aus dem „Omnibus I-Paket“ der EU-Kommission gebilligt


Sehr geehrte Damen und Herren, 

in seiner Sitzung am 26. März 2025 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates (AStV) die „Stop-the-Clock“-Richtlinie gebilligt, die Teil des umfassenden Omnibus I-Paketes ist, das am 26. Februar 2025 von der EU-Kommission mit dem Ziel veröffentlicht wurde, die Rechtsvorschriften der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der CSRD-Berichterstattungsrichtlinie, der EU-Taxonomie und des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zu vereinfachen und zu harmonisieren. 

Damit unterstützen die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag der EU-Kommission, 

  • die Anforderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) um zwei Jahre für große Unternehmen (Kohorte 2), die noch nicht mit der Berichterstattung begonnen haben, auf 2027 sowie für börsennotierte KMU auf 2028 zu verschieben;
  • den Anwendungsbeginn der CSDDD für die größten EU-Unternehmen, d. h. Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und einem jährlichen (weltweiten) Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR sowie Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Mrd. EUR erzielen, um ein Jahr auf Juli 2028 sowie die Frist zur Umsetzung der CSDDD durch die Mitgliedstaaten auf Juli 2027 zu verschieben. 

Nach der Billigung durch den AStV ist der Rat nun ermächtigt, interinstitutionelle Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, um eine vorläufige Einigung zu erzielen. Das EU-Parlament hat für den 1. April 2025 eine Abstimmung anberaumt, um die Einleitung eines Dringlichkeitsverfahrens für den Stop-the-Clock-Vorschlag zu beantragen. Bei Dringlichkeit nach Artikel 170 kann das Parlament ausnahmsweise beschließen, einen Beschluss „ohne Bericht oder auf der Grundlage eines mündlichen Berichts des zuständigen Ausschusses“ zu fassen und somit direkt über den Richtlinienvorschlag abzustimmen. Damit könnten Rat und EP ihrem erklärten Ziel näherkommen, den Stop-the-Clock-Vorschlag rasch zu verabschieden. 

Davon ausgenommen ist der Richtlinienentwurf über die inhaltlichen Änderungen der CSDDD, der CSRD-Berichterstattungsrichtlinie, der EU-Taxonomie und des CBAM, der separat im Rahmen eines Trilogs verhandelt werden muss und mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Weder Rat noch Parlament haben sich dazu bis jetzt positioniert. 

Über den weiteren Verlauf halten wir Sie informiert.