Sozialversicherungsrecht: Änderungen bei den Gefahrtarifstellen sowie den Gefahrklassen ab dem Jahr 2027


Die BG ETEM hat die bei ihr organisierten Gefahrtarife überprüft. Der Gefahrtarif enthält Gefahrgemeinschaften, die in Gefahrtarifstellen zusammengefasst sind. Die dort aufgeführten Unternehmen sind technologisch gleicher oder ähnlicher Art oder weisen gleiche oder ähnliche Gefährdungsrisiken auf. Die Gefahrklassen geben dabei das durchschnittliche Risiko der Tätigkeiten wieder, die jeweils in den Unternehmen in definierten Tarifstellen verrichtet werden.

Die Gefahrklasse ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Beitrags an die BG ETEM. Bisher stellten sich die Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen wie folgt dar:

•  1201 „Herstellung von Bekleidung und Wäsche; Herstellung von Schuhen: 4,1
•  1202 „Herstellung und Bearbeitung von Textilprodukten“: 5,2
•  1203 „Wäscherei; Chemische Reinigung; Annahmestellen“: 6,0

Laut Auswertungen der BG ETEM ist es in den Betrieben des Zweiges Textiler Service zu einem signifikanten Anstieg von Unfällen in den letzten Jahren gekommen. Dieser Zweig ist bisher in der Gefahrtarifstelle 1201 eingeordnet. Die Belastungsziffer (Verhältnis der Entschädigungsleistungen zu den Entgelten in den Jahren 2021 – 2024) des Textilen Service ist im Ergebnis jedoch deutlich höher als die Belastungsziffer aller übrigen Gewerbezweige in der Tarifstelle 1201. 

In einer Tarifstelle dürfen jedoch nur solche Gewerbezweige zusammengefasst werden, die eine ähnliche Belastungsziffer und einen technologischen Zusammenhang aufweisen. Dies ist nach Auswertungen der BG ETEM nicht (mehr) der BG ETEM nicht (mehr) gegeben. Aus diesem Grunde soll der Gewerbezweig Textiler Service von der Gefahrtarifstelle 1201 in die Gefahrtarifstelle 1203 überführt werden. 

Diese Umgruppierung sowie die allgemeine Auswertung der Verhältnisse von Entschädigungsleistungen und Lohnsummen der Jahre 2021 – 2024 führen i. E. auch zu einer Änderung der Gefahrklassen. Ab dem Jahr 2027 sollen sich diese wie folgt darstellen:

  • 1201 „Herstellung von Bekleidung und Wäsche; Herstellung von Schuhen“:
    Senkung der Gefahrklasse von 4,1 auf 4,02
  • 1202 „Herstellung und Bearbeitung von Textilprodukten“: Anstieg von 5,2 auf 5,88
  • 1203 „Wäscherei; Chemische Reinigung; Annahmestellen“: Anstieg von 6,0 auf 6,28

Die Überführung des Textilen Services in die Gefahrtarifstelle 1203 soll in zwei Stufen erfolgen: 

• Gefahrtarifklasse für das Jahr 2027: 5,19
• Gefahrtarifklasse ab dem Jahr 2028: 6,28

Die Absenkung der Gefahrklasse 1201 ergibt sich aus den konstanten Lohnsummen und der Herausnahme des Textilen Services aus der Tarifstelle. Der Anstieg der Gefahrklasse 1202 geht auf den Rückgang der Lohnsumme 2021 – 2024 sowie das Verhältnis von Entschädigungsleistungen und Entgelten zurück. Die Gefahrklasse 1203 steigt aufgrund der Überführung des Textilen Services von der Tarifstelle 1201 in die Tarifstelle 1203.

Alle relevanten Unterlagen sind nach Auskunft der BG ETEM dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) übermittelt worden. Eine endgültige Beschlussfassung der BG ETEM soll Mitte des Jahres 2026 erfolgen. Über das weitere Verfahren werden wir Sie informieren.