Koalitionsausschuss beschließt Reformpaket: Die wichtigsten Vorhaben für Unternehmen


Die wichtigsten Punkte für Arbeitgeber

Für Unternehmen besonders relevant sind die geplante Umsetzung der Rentenreform, die Ausweitung sachgrundloser Befristungen auf bis zu 48 Monate, der Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten, Vereinfachungen im Datenschutzrecht, schnellere Genehmigungsverfahren, Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus sowie Initiativen zur Stärkung von Industrie, Außenhandel und Innovation. Zudem sollen Beschäftigte steuerlich entlastet werden, was die Kaufkraft stärken könnte.

Rentenreform: Mehr Planungssicherheit – aber längere Lebensarbeitszeit

Der Koalitionsausschuss will die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umsetzen. Ziel ist eine langfristig finanzierbare Rentenversicherung. Vorgesehen ist insbesondere, das gesetzliche Renteneintrittsalter nach 2031 schrittweise an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Außerdem soll die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte entfallen. Für Unternehmen bedeutet dies perspektivisch eine längere Erwerbsbeteiligung älterer Beschäftigter. Gleichzeitig gewinnen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Qualifizierung und altersgerechten Arbeitsgestaltung weiter an Bedeutung.

Arbeitsmarkt: Mehr Flexibilität für Unternehmen

Mehrere Vorhaben betreffen unmittelbar das Arbeitsrecht. Bis Ende 2030 sollen sachgrundlose Befristungen bis zu 48 Monate und mit bis zu sechs Verlängerungen möglich sein. Außerdem soll eine erneute sachgrundlose Einstellung beim selben Arbeitgeber erleichtert werden. Steuerliche Anreize sollen Beschäftigte motivieren, nach einer Abfindung schneller eine neue Tätigkeit aufzunehmen. Die Bundesagentur für Arbeit soll den Strukturwandel stärker begleiten und Weiterbildungsmaßnahmen ausbauen. Vorgesehen sind außerdem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankheitstag.

Steuern: Entlastung der Beschäftigten

Zum 1. Januar 2027 ist eine Einkommensteuerreform vorgesehen. Geplant sind höhere Grund- und Kinderfreibeträge, ein höheres Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag sowie eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums beträgt das Entlastungsvolumen rund zehn Milliarden Euro jährlich. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von rund 60.000 Euro soll ab 2028 um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Auch gewerbliche Personenunternehmen sollen von der Reform profitieren.

Bürokratieabbau und Datenschutz

Mit einem Berichtsentlastungsgesetz sollen zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten entfallen. Künftig sollen neue Berichtspflichten nur noch in begründeten Ausnahmefällen eingeführt werden. Zusätzlich ist vorgesehen, weitere gesetzlich vorgeschriebene betriebliche Beauftragte abzuschaffen, soweit keine EU-Vorgaben entgegenstehen. Im Datenschutzrecht sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden. Außerdem soll künftig häufiger eine Genehmigungsfiktion gelten: Reagiert eine Behörde innerhalb einer festgelegten Frist nicht, gilt ein Antrag grundsätzlich als genehmigt.

Industriepolitik und Wettbewerbsfähigkeit

Der Koalitionsausschuss setzt einen Schwerpunkt auf die Stärkung industrieller Wertschöpfung. Fördermaßnahmen sind unter anderem für Maschinenbau, Chemie, Pharma, Automobilindustrie, Kreislaufwirtschaft, Batteriezellen, Halbleiter und Künstliche Intelligenz vorgesehen. Hinzu kommen eine Beschleunigung des Netzausbaus, der Ausbau digitaler Stromnetze, schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine stärkere europäische Handelsschutzpolitik gegen unfaire Wettbewerbspraktiken.

Ausführliche Informationen

Für diejenigen, die sich ausführlicher informieren wollen, übersenden wir in der Anlage übersenden wir das Beschlußpapier des Koalitionsausschusses, das Papier des Bundesfinanzministeriums zur Steuerreform sowie den Bericht der Alterssicherungskommission, den die Koalition umsetzen will.

Einordnung

Das Maßnahmenpaket enthält zahlreiche wirtschaftspolitische Vorhaben, die für Unternehmen grundsätzlich in die richtige Richtung weisen. Allerdings handelt es sich überwiegend noch nicht um geltendes Recht. In den kommenden Monaten müssen die angekündigten Maßnahmen in konkrete Gesetze überführt werden. Dabei sind Änderungen im parlamentarischen Verfahren möglich. Wir werden die Gesetzgebungsverfahren mit unserem Gesamtverband textil+mode begleiten und Sie fortlaufend über die konkreten Auswirkungen informieren.

Bewertungen aus der Wirtschaft

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses werden von den führenden Wirtschaftsverbänden überwiegend positiv aufgenommen. Einigkeit besteht insbesondere darin, dass die geplanten Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und zur Rentenreform wichtige Signale für den Wirtschaftsstandort Deutschland setzen. Gleichzeitig mahnen nahezu alle Organisationen weitere Schritte an – insbesondere bei Steuern, Energiepreisen und den Lohnnebenkosten.

Gesamtverband textil+mode

Der Gesamtverband bewertet das Reformpaket insgesamt als wichtigen Schritt für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Besonders begrüßt werden der angekündigte Bürokratieabbau, schnellere Genehmigungsverfahren, Erleichterungen im Datenschutz, die 1:1-Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie sowie Fortschritte bei Digitalisierung und Freihandel. Kritisch sieht die Branche dagegen die höhere Spitzenbesteuerung, steigende Rentenbeiträge sowie das Fehlen konkreter Maßnahmen gegen Ultra-Fast-Fashion-Plattformen, illegale Importe und hohe Energiepreise. Insgesamt überwiegen aus Sicht des Verbandes jedoch die positiven Impulse.

Stellungnahme: https://textil-mode.de/de/newsroom/pressemitteilungen/koalitionsprogramm-fuer-wachstum-und-beschaeftigung-setzt-wichtige-wir/

IHK Nord Westfalen

Die IHK Nord Westfalen spricht von einem wichtigen Signal für Wirtschaft und Standort. Positiv bewertet werden insbesondere die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, der Abbau von Berichtspflichten und Dokumentationsaufwand sowie die geplanten Verbesserungen bei Planung, Netzausbau und Außenwirtschaft. Die IHK fordert nun eine schnelle Umsetzung und eine enge Einbindung der Wirtschaft in den weiteren Gesetzgebungsprozess.

Stellungnahme: https://www.ihk.de/nordwestfalen/aktuelles/pressemeldungen/pressemeldungen2026/pressemeldungen-2026-juli/koalitionsausschuss-baumguertel-wirtschaft-entlastung-7105324

unternehmer nrw

unternehmer nrw sieht in dem Reformpaket einen mutigen ersten Schritt und einen Paradigmenwechsel hin zu mehr Vertrauen gegenüber Unternehmen. Besonders hervorgehoben werden der umfassende Bürokratieabbau, die Verlängerung sachgrundloser Befristungen sowie die Reformen bei Krankschreibung und Rentenpolitik. Kritisiert werden dagegen die weiterhin hohen Lohnzusatzkosten, das Ausbleiben einer schnelleren Körperschaftsteuersenkung und fehlende Entlastungen bei den Energiepreisen.

Stellungnahme: https://www.unternehmer.nrw/newsroom/newsdetails/bundesregierung-beweist-mit-reformpaket-endlich-mut-zu-veraenderungen

BDI

Der Bundesverband der Deutschen Industrie wertet die Ergebnisse als positives Signal für Reformfähigkeit und Zusammenarbeit der Koalition, vermisst jedoch einen kraftvollen Wachstumsimpuls. Der BDI begrüßt vor allem den Bürokratieabbau, die Staatsmodernisierung sowie Reformen bei Rente und Arbeitsrecht. Gleichzeitig kritisiert er, dass die Einkommensteuerreform kaum Investitionsanreize setze und Personengesellschaften teilweise sogar zusätzlich belaste.

Stellungnahme: https://bdi.eu/de/articles/presse/ergebnisse-des-koalitionsausschusses

BDA

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bezeichnet das Reformpaket als überfälligen Kurswechsel in Richtung Wachstum und Beschäftigung. Positiv bewertet werden insbesondere die größere Flexibilität im Arbeitsrecht, Maßnahmen gegen hohe Krankenstände sowie die steuerliche Entlastung der Beschäftigten. Die BDA fordert jedoch weitere Reformen, insbesondere zur Senkung der Sozialabgaben und zur Umsetzung einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung.

Stellungnahme: https://arbeitgeber.de/dieser-kurswechsel-ist-richtig/

DIE FAMILIENUNTERNEHMER

Der Verband lobt die schnelle Einigung und zahlreiche Reformansätze, warnt jedoch eindringlich vor den Folgen der höheren Besteuerung von Personengesellschaften. Diese könne Investitionen mittelständischer Familienunternehmen erheblich erschweren. Positiv hervorgehoben werden dagegen der geplante Bürokratieabbau sowie arbeitsmarktpolitische Reformen. Insgesamt sieht der Verband das Paket als wichtigen Anfang, aber keineswegs als ausreichende Wirtschaftswende.

Stellungnahme: https://www.familienunternehmer.eu/presse-news/pressemitteilungen/detail/die-familienunternehmer-zum-koalitionsausschuss.html

INSM

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft spricht von einem „großen Schritt für die Koalition, aber einem kleinen für die Wirtschaft“. Gelobt werden insbesondere die Flexibilisierung des Arbeitsrechts, die Rentenreform und der Bürokratieabbau. Kritisch bewertet die INSM dagegen die aus ihrer Sicht zu geringe steuerliche Entlastung sowie eine stärker staatlich geprägte Industriepolitik. Nach ihrer Einschätzung fehlt dem Paket insgesamt noch die notwendige Kraft für einen echten wirtschaftlichen Aufbruch.

Stellungnahme: https://www.insm.de/aktuelles/pressemitteilungen/koalitionsausschuss-ein-grosser-schritt-fuer-die-koalition-ein-kleiner-fuer-die-wirtschaft-insm-lobt-arbeitsrechtsflexibilisierung-und-buerokratieabbau-vermisst-aber-spuerbare-entlastungen

 

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