Die französischen Behörden haben Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung des nationalen PFAS-Verbots veröffentlicht. Die FAQ behandeln u. a. den Anwendungsbereich, die Grenzwerte, analytische Fragen, Ausnahmen für Recyclingmaterialien sowie den Umgang mit Lagerbeständen. Eine deutsche Übersetzung ist diesem Rundschreiben beigefügt.
Mit Rundschreiben 02/2026 vom 13. Januar 2026 hatten wir über das französische Durchführungsdekret zum nationalen PFAS-Verbot (Décret n° 2025-1376 vom 28. Dezember 2025) informiert. Das seit 1. Januar 2026 geltende Dekret konkretisiert u. a. den Anwendungsbereich, Ausnahmen und Grenzwerte für bestimmte PFAS-haltige Produkte, darunter Textilien und Schuhe.
Im Nachgang wurden aus der Textilindustrie, u. a. über den französischen Textilverband und im Austausch mit EURATEX, offene Fragen zur praktischen Umsetzung an die französischen Behörden herangetragen. Die französische Generaldirektion für Risikoprävention hat hierzu inzwischen eine FAQ mit insgesamt 28 Fragen und Antworten veröffentlicht.
Behandelt werden unter anderem:
- die Abgrenzung betroffener Produkte
- die Anwendung und das Zusammenspiel der verschiedenen Grenzwerte
- Anforderungen an den Nachweis der Konformität und an die Analytik
- die Ausnahmeregelung für bestimmte recycelte Textilprodukte
- der Umgang mit Lagerbeständen und Übergangsfristen
Die FAQ enthält dabei auch für die Textil- und Modeindustrie relevante Konkretisierungen, etwa zur Bewertung mehrteiliger Produkte, zur Anwendung der Grenzwerte auf homogene Materialien, zur Heranziehung der Normen NF EN 17681-1 und NF EN 17681-2 sowie zur Recyclingausnahme.
Das französische Original ist auf der Internetseite des französischen Umweltministeriums abrufbar.
Zur besseren Nutzung in den Unternehmen haben wir eine nichtamtliche deutsche Übersetzung erstellt. Diese ist dem Rundschreiben beigefügt.
Bei Fragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


