Entlastungsprämie von 1.000 € - Stand und Hinweise


Die Bundesregierung hat in den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 12. April 2026 festgehalten, dass die „Koalition den Arbeitgebern im Jahr 2026 ermöglichen wird, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in der Höhe von 1.000 € zu zahlen. Zur Gegenfinanzierung der steuerlichen Mindereinnahmen wird die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 erhöht.“ Den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD finden Sie anbei (Anlage „Formulierungshilfe“).

Aktuell findet sich dieser Vorschlag noch in der Diskussion. Das Steueränderungsgesetz mit dem Änderungsantrag soll jedoch sehr zeitnah in die erste Lesung im Bundestag gehen. Wir fügen Ihnen die Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) von gestern bei. 

Der aktuelle Vorschlag wird von großen Teilen der Arbeitgeberverbände als äußerst kritisch bewertet. Ungeachtet der grundsätzlichen Ablehnung bestehen darüber hinaus erhebliche Bedenken gegen die handwerkliche Umsetzung. Insbesondere wird daher von der BDA gefordert, die Möglichkeit einer steuer- und beitragsfreien Auszahlung auch im Zeitraum des Steuerjahres 2027 zu ermöglichen. 

Aktuell werden in der Praxis die Unternehmen bereits von ihren Arbeitnehmern damit konfrontiert, ob sie diese Prämie zahlen werden und wann damit zu rechnen ist. Hierzu möchten wir gerne auf Folgendes hinweisen: 

  • Die Zahlung dieser Prämie ist freiwillig. Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Auszahlung. 
  • Im Moment ist das Gesetz zur Umsetzung der Entlastungsprämie noch nicht abschließend beraten und daher noch nicht in Kraft. Nach der derzeitigen Formulierung in § 3 Nr. 11d EStG-E sollen nur Zahlungen berücksichtigt werden, die „in der Zeit vom Datum des auf den Tag der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes folgenden Tag bis zum 31. Dezember 2026“ gezahlt werden. Bis wir Rechtssicherheit haben, ab wann die Zahlung der Steuerfreiheit- und Abgabenprivilegierung unterliegt, sollten Unternehmen, wenn sie sich für eine Auszahlung entscheiden sollten, von einer Zahlung absehen. Ansonsten laufen sie Gefahr, diesen Privilegierungen nicht zu unterfallen. 
  • Ob Unternehmen diese Prämie auszahlen möchten, ist eine unternehmerische Entscheidung. Ordnungspolitisch ist diese „Entlastungsprämie“ jedoch massiv zu kritisieren. 
  • Sollte diese Prämie in das Jahr 2027 verlängert werden, ist damit zu rechnen, dass die IG Metall in der Tarifrunde 2027 in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie diese „Entlastungsprämie“ in die Diskussionen einbringen wird. Dies hat sie in der Vergangenheit auch bei der Corona-Prämie und Inflationsausgleichsprämie getan. Wie die Arbeitgeberseite dann in den Verhandlungen damit umgehen wird, ist zu gegebener Zeit zu diskutieren und zu entscheiden. 

Über die weitere Entwicklung werden wir sie auf dem Laufenden halten.