Einladung: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – „BAFA Roadshow für die mittelständische Wirtschaft“


Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist in Kraft – und doch ist seine Zukunft ungewiss. Zwischen möglichen Gesetzesänderungen auf Bundes- und EU-Ebene und den Prüfaktivitäten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen Unternehmen mit der Unsicherheit und Verantwortung in der Lieferkette umgehen. 

Das BAFA als zuständige Kontrollbehörde führt zur Umsetzung des LkSG eine „BAFA Roadshow für mittelständische Wirtschaft“ durch. Zur „BAFA Roadshow“ lädt Sie die Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände NRW (unternehmer nrw) herzlich ein am 


Mittwoch, den 3. September 2025 von 13:00 bis ca. 15:30 Uhr 

im Verbandshaus „unternehmer nrw“, 
Uerdinger Straße 58-62, 40474 Düsseldorf, 

oder 

online über das Format Teams. 


Gemeinsam mit dem BAFA werfen wir einen Blick auf den aktuellen Stand, diskutieren Herausforderungen und zeigen Perspektiven auf. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten konkrete Hinweise zu ihren Handlungsspielräumen im Rahmen der Risikoanalyse und den Erwartungen des BAFA. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit zum offenen Austausch, bei dem Unternehmen Fragen aus der Praxis adressieren und Lösungsansätze diskutieren können. 

Das erwartet Sie

  • Begrüßung und kurze politische Einordnung, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Frau Isabelle Oster, Geschäftsführerin Europa & Internationales, Leiterin Büro Brüssel
  • Vortrag des BAFA, Herr Richard Wilhelm, Referatsleiter im Referat Ordnungswidrigkeitenverfahren, Monitoring, und Herr Eike Wiesner, Referent im Referat Grundsatzangelegenheiten, Prüfungsleitlinien 
    ­ Überblick über die gesetzlichen Pflichten: Was müssen Sie aus Sicht der zuständigen Kontrollbehörde erfüllen, was nicht? 
    ­ Praktische Tipps zur Umsetzung des risikobasierten Ansatzes: Wie setzen Sie die Anforderungen effizient um? 
    ­ Umgang mit Abfragen und vertraglichen Zusicherungen: Handlungsspielräume im   Überblick. 
    ­ Informationen zu Unterstützungsangeboten des BAFA für Unternehmen
  • Q&A: Ihre Fragen – stellen Sie diese direkt dem BAFA!
  • Anschließend: Möglichkeit zum Austausch & Networking


Die Informationsveranstaltung findet in hybrider Form statt, d. h. es ist sowohl eine Teilnahme vor Ort in Präsenz als auch online über das Format Teams möglich. Die Teilnehmerzahl in Präsenz vor Ort ist auf circa 50 Personen begrenzt. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Diejenigen Teilnehmer/-innen, denen eine Teilnahme vor Ort nicht möglich ist, können an der Veranstaltung digital über die übliche Videokonferenzform teilnehmen. 

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Wir bitten Sie, sich bis zum 27. August 2025 über den folgenden Link anzumelden: 

https://event.unternehmer.nrw/#/events/62e3ac91-7742-4a8a-924b-798cfae29019

Sollten Sie online teilnehmen, erhalten Sie den Link zur Videokonferenz wenige Tage vor der Veranstaltung. 

Datenschutzhinweise :
Da die Veranstaltung in hybrider Form und somit auch mittels Videokonferenz durchgeführt wird, dürfen wir darauf hinweisen, dass es sich bei der Videokonferenz um eine Direktsendung ("Livesendung") handelt, die nicht aufgezeichnet wird. Lediglich die Chatprotokolle werden drei Jahre - beginnend mit Schluss des Jahres, in dem wir die Veranstaltung durchgeführt haben - aufbewahrt und erst danach gelöscht. Da wir die Daten der Teilnehmer/-innen zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO) verarbeiten, können die Teilnehmer/-innen an der Veranstaltung dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, bis zum 27. August 2025 per E-Mail widersprechen (heidrich@unternehmer.nrw). Die der Datenverarbeitung widersprechenden Teilnehmer/-innen werden anschließend rechtzeitig darüber unterrichtet, ob und ggf. in welcher Form sie an der Veranstaltung teilnehmen können. Allerdings können wir nach einem Widerspruch die Daten auch verarbeiten, wenn wir zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen können, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Teilnehmer/-innen überwiegen oder die der Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.