Vorläufiger Antidumpingzoll auf PET-Spinnvliesstoff aus China


Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1063 vom 12.05.2026 hat die EU-Kommission bekanntgegeben, dass Sie ab dem 14.05.2026 auf bestimmte genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten mit Ursprung in China einen vorläufigen Antidumpingzoll erheben wird. 

Nach Artikel 1 der Verordnung sind hiervon konkret folgende Garen betroffen: 

  • Bestimmte genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten, auch glasfaserverstärkt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem oder mehreren Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glasfasern von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit in die KN-Codes ex 5603 13 90 , 5603 14 20 und ex 5603 14 80 (TARIC-Codes 5603 13 90 70 und 5603 14 80 70) eingereiht werden.

In Abhängigkeit des chinesischen Herstellers werden dabei nachfolgende vorläufige Antidumpingzollsätze erhoben (s. hierzu auch Artikel 1, Absatz 2 der DVO), wobei die Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze wiederum von der Abgabe der in Artikel 1, Absatz 3 definierten Herstellererklärung auf der Rechnung i. V. m. mit der Angabe des TARIC-Zusatzcodes abhängt. 

Unternehmen

Vorläufiger Antidumpingzoll

(in %)

TARIC-Zusatzcode
Hubei Unibon nonwovens Co Ltd

45,6

88CB
  • Changde Tiandingfeng Nonwovens Co Ltd
  • Tiandingfeng Nonwovens Co Ltd

50,0

88CC
Andere mitarbeitende Unternehmen

49,4

siehe Anhang
Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China

50,0

8999

 

Anhang

Nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende ausführende Hersteller aus der Volksrepublik China

LandNameTARIC-Zusatzcode
Volksrepublik ChinaHebei Jinliu Chemical Fiber Co., Ltd.88CD
Volksrepublik ChinaHebei Saikefu Nonwovens Co., Ltd.88CE
Volksrepublik ChinaHubei Bushi Nonwovens Co., Ltd88CF
Volksrepublik ChinaShouguang Fada Cloth Co., Ltd88CG
Volksrepublik ChinaJiangyin Huasicheng Nonwoven Co., Ltd88CH

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Verordnungstext.

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