Zusatzzölle bei Wareneinfuhren in die USA


Mit einer Executive Order hat US-Präsident Trump am Mittwoch, 02.04.2025 sog. „reziproke“ Zusatzzölle für Importe aus sämtlichen Ländern angekündigt. Die Zusatzzölle sollen der Bekämpfung von Handelsdefiziten und angeblich unfairen Zollbedingungen der Handelspartner der USA dienen. 

Auch wenn hinsichtlich der konkreten Berechnungsmethoden noch keine vollständige Klarheit besteht, stellen wir Ihnen nachfolgend zusammengefasst die wesentlichen, in der Executive Order genannten, Maßnahmen vor: 

Am 05.04.2025 tritt ein genereller Zusatzzoll in Höhe von 10 % auf Importe aus allen Ländern in Kraft. 

Am 09.04.2025 wiederum treten für Importe aus, bzw. für Waren mit Ursprung in definierten Ländern, anstelle des generellen Zusatzzolls von 10 % höhere individuelle Zusatzzölle in Kraft. 
Für Waren mit Ursprung bspw. in der EU beträgt der zusätzliche Zollsatz dann 20 %, für Waren mit Ursprung in China 34 %. Eine Übersicht der länderindividuellen Zusatzzölle findet sich in Annex I der Executive Order. 

Zu beachten ist, dass die reziproken Zusatzzölle zusätzlich zu allen anderen Einfuhrabgaben (u.a. Regelzollsatz / MFN-Zollsatz und ggf. andere Zusatzzölle) erhoben werden.  

Eine Ausnahme besteht lediglich für Waren, die in Annex II gelistet sind. Allerdings sind hier keine Textil- und Bekleidungserzeugnisse zu finden. 

Eine Sonderregelung besteht für Waren, sofern der Anteil mit US-Ursprung an der Ware mindestens 20 % des Warenwertes beträgt. Der Ursprung bezieht sich auf die vollständige Herstellung bzw. letzte wesentliche Bearbeitung einer Ware. Die Zusatzzölle sollen in diesem Fall nur für den nicht-US-amerikanischen Anteil der Ware gelten. Details zur Dokumentation und Nachweispflichten liegen aktuell noch nicht vor. 

Entscheidend für die Anwendung der Zusatzzölle ist der Zeitpunkt der Verladung der Waren. Waren, die am bzw. nach dem 05.04.2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr der USA abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz in Höhe von 10 %. Davon ausgenommen sind Waren, die vor diesem Zeitpunkt verladen wurden, sich noch im Transit befinden, und deren Abfertigung zum freien Verkehr der USA erst nach dem 05.04.2025 durchgeführt wird. 
Für die ab dem 09.04.2025 geltenden länderindividuellen Zusatzzölle gelten analoge Regelungen. Waren, die am bzw. nach dem 09.04.2025 um 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr der USA abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen länderindividuellen Zusatzzoll. Ausgenommen sind auch hier Waren, die bereits vor diesem Zeitpunkt verladen wurden und sich noch im Transit befinden.

Zusatzzölle auf Waren mit chinesischem Ursprung

Neben den o. g. reziproken Zöllen gelten für bestimmte Waren mit Ursprung in China bereits seit längerem weitere Zusatzzölle. Grundlage hierfür ist die sog. Section 301 des Trade Act, die eine Reihe chinesischer Ursprungswaren definiert, für die nach Ansicht der US-Regierung ungerechtfertigte und benachteiligende Handelspraktiken Chinas bestehen.
Ob eine Ware von den Zusatzzöllen der Section 301 betroffen ist, kann u. a. durch Eingabe der konkreten (US-)Zolltarifnummer auf der Webseite des Büros des US-Handelsbeauftragten ermittelt werden. 

Ergänzend hierzu hat der US-Präsident bereits mit einer weiteren Executive Order vom 01.02.2025 (geändert am 03.03.2025) verkündet, dass ab dem 04.03.2025 auf alle Waren mit Ursprung in China 20 % Zusatzzoll (auch hier zusätzlich zum Regelzollsatz und weiteren Zusatz-/ Sonderzöllen) zu erheben sind. 

Zur Verdeutlichung der derzeitigen bzw. anstehenden Regelungen finden Sie (ohne Gewähr) die nachfolgende Übersicht, hier beispielhaft dargestellt an einer Einfuhr von Hemden der (US-)Zolltarifnummer 62052020.

MaßnahmeWare mit Ursprung ChinaWare mit Ursprung Vietnam
Regelzollsatz nach US-Zolltarif (Harmonized Tariff Schedule of the United States [HTS])19,7 %19,7 %
Zusatzzölle auf chinesische Waren nach Section 301 des Trade Act7,5 %---
Zusatzzölle auf sämtliche chinesische Waren (seit dem 04.03.2025)20,0 %---
Reziproke Zölle nach Annex I (ab dem 09.04.2025)34,0 %46,0 %

 

Über die weitere Entwicklung werden wir informieren. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, melden Sie sich bitte bei Herrn Till Kramer, Telefon: 0251 53000-56, E-Mail: t.kramer@textil-bekleidung.de