Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie sollte zum 7. Juni 2026 innerhalb der EU-Staaten jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen. Das zuständige Ministerium geht von einer Umsetzung in 2027 aus.
In der Zwischenzeit ist von Folgendem auszugehen: Die Richtlinie findet zwar keine direkte Anwendung, sodass viele Pflichten ohne deutsches Umsetzungsgesetz noch nicht gelten. Gerichte müssen jedoch bei ihrer Auslegung das europäische Recht beachten und somit Rechtsfragen richtlinienkonform auslegen. Das könnte zur Folge haben, das ggf. einzelne Regelungen im Rahmen von gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Eingang ins deutsche Arbeitsrecht finden. Daneben gilt das deutsche Entgelttransparenzgesetz in der jetzigen Fassung weiterhin.
Die BDA hat eine Handreichung erarbeitet (siehe Anlage), die sich mit den Wirkungen der zentralen Pflichten der Entgelttransparenzrichtlinie befasst. Das Papier fügen wir Ihnen bei. Wir werden Sie rechtzeitig über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens informieren.




