Weniger Wege zum Notar: Online-Verfahren werden ausgeweitet


GmbH-Anteile übertragen, neue Gesellschafter aufnehmen oder die Unternehmensnachfolge gestalten: Bei solchen Vorhaben sollen Unternehmen künftig häufiger auf einen persönlichen Notartermin verzichten können. Der Bundestag hat am 15. Oktober die Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht beschlossen.

Besonders praxisrelevant ist die Möglichkeit, Übertragungen von GmbH-Geschäftsanteilen künftig per Videokommunikation notariell beurkunden zu lassen. Auch bestimmte Vollmachten für Registeranmeldungen, Gesellschafterversammlungen und die Übernahme neuer GmbH-Anteile werden in die Online-Verfahren einbezogen. Hinzu kommen Erleichterungen bei der Gründung von Aktiengesellschaften.

Für Unternehmen kann dies insbesondere bei Gesellschafterwechseln, Beteiligungen und Nachfolgeregelungen Zeit und Reiseaufwand sparen – etwa wenn Beteiligte an unterschiedlichen Standorten sitzen. Die notarielle Beratung und Beurkundung bleiben Bestandteil des Verfahrens.

Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Unternehmen mit entsprechenden Vorhaben sollten mit ihrem Notariat klären, ob sich der konkrete Vorgang künftig online abwickeln lässt.

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