Nach unseren Informationen schreibt das Landesumweltamt NRW derzeit alle Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß Ziffer 10.23 der Ziffer 4. BImSchV an, die für 2024 eine Emissionserklärung gemäß 11. BImSchV abzugeben hatten. Durch den Umbau des Abgabeportals BUBE wurde diese Erklärung auf 2026 verschoben. Deshalb wurden von den zuständigen Behörden auch noch keine Zugangsdaten zum Portal versendet.
Anscheinend wird auf die Abgabe jetzt vollständig verzichtet. Wir bitten um Rückmeldung - insbesondere von Unternehmen aus anderen Bundesländern - sollten Sie eine solche Meldung bis Ende Januar nicht erhalten haben. Die Vorgehensweise für das nächste Berichtsjahr 2028 ist noch unklar, da derzeit die 11. BImSchV geändert wird.

