Warenverkehr mit Mercosur


Wie Sie bereits unserem W-Rundschreiben v. 13.04.2026 haben entnehmen können, ist das Interimsabkommen (ITA, Interim Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten nunmehr zum 01.05.2026 vorläufig in Kraft getreten. 

Nach einer Mitteilung der EU-Kommission vom 30.04.2026 folgt die vorläufige Anwendung auf den Beschluss des Europäischen Rates vom Januar 2026, die Kommission zu ermächtigen, das Abkommen ab der ersten Ratifizierung durch ein Mercosur-Land vorläufig anzuwenden.
Entsprechend können Unternehmen im Warenverkehr der Union mit den Mercosur-Staaten bereits jetzt von den Vorteilen des Abkommens, u. a. in Hinblick auf den Abbau von Zollsätzen, nichttarifären und technischen Handelshemmnissen, profitieren. 

Eine Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme vergünstigter Zollsätze ist die Präferenzursprungseigenschaft des jeweiligen Erzeugnisses. 
Die hierzu im Abkommen vereinbarten Ursprungsregeln, ergänzt um die in der sog. Verarbeitungsliste definierten erforderlichen Mindestbe- oder Verarbeitungen an Vormaterialien ohne Ursprung, sind somit entsprechend zu beachten. 
Darüber hinaus kann die durch die Ursprungseigenschaft des Erzeugnisses ermöglichte Zollvergünstigung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn seitens des Ausführers der richtige – im Abkommen definierte – Präferenznachweis ausgestellt, und vom Einführer im Rahmen der Einfuhrzollanmeldung vorgelegt wird. 

Um den Wirtschaftsbeteiligten die Anwendung und das Verständnis der Ursprungsregeln des Abkommens mit den Mercosur-Staaten zu erleichtern, hat die EU-Kommission einen Leitfaden veröffentlicht. Diesen Leitfaden können Sie direkt hier oder über die auf zoll.de veröffentlichte Fachmeldung v. 04.05.2026 abrufen. In der Fachmeldung sind darüber hinaus ergänzende Hinweise zu den derzeit im Abkommen anwendbaren Ursprungsnachweisen aufgeführt.

Wie gewohnt, stellt die deutsche Zollverwaltung auf Ihrer Webseite WuP-Online die im Mercosur-Abkommen geltenden und anwendbaren Ursprungsregeln in übersichtlicher Form dar.