Vorläufige Aussetzung der reziproken Zölle für Einfuhren in die USA


Mit den Wirtschafts-Rundschreiben vom 03.04. und 04.04.2025 berichteten wir über die Einführung sog. reziproker Zölle für Wareneinfuhren in die USA. 

Am Mittwoch, 09.04.2025 hat US-Präsident Trump bekannt gegeben, dass die an diesem Tag geplante Einführung der länderspezifischen Zusatzzölle vorerst für 90 Tage ausgesetzt werden soll. 

Die bereits zum 05.04.2025 in Kraft gesetzten generellen Zusatzzölle i. H. v. 10 % auf Importe aus allen Ländern sollen hingegen weiterhin Bestand haben. 

Ausgenommen von der Aussetzung ist der länderspezifische Zusatzzoll auf Waren mit chinesischem Ursprung. Hier wurde zwischenzeitlich eine Erhöhung des Zusatzzollsatzes von 34 % auf 84 % und nunmehr auf 125 %, mit Wirkung zum 10.04.2025 angekündigt. 

Ebenfalls in Kraft bleiben die seit dem 04.03.2025 geltenden Zusatzzölle i. H. v. 20 % auf alle chinesischen Waren.

Die entsprechende, am gestrigen Tag veröffentlichte, Executive Order können Sie auf der Webseite des Weißen Hauses bzw. hier einsehen.

De-Minimis-Regelung für Warensendung bis 800 USD

Die sog. De-Minimis-Regelung, die eine zollfreie Einfuhr für Warensendungen bis 800 USD ermöglicht, gilt nach den offiziellen Veröffentlichungen vorerst auf unbestimmte Zeit weiter, und zwar so lange, „bis angemessene Systeme für die vollständige und zügige Bearbeitung und Erhebung der gemäß diesem Unterabschnitt anfallenden Zolleinnahmen für Artikel, die ansonsten für die De-minimis-Behandlung in Frage kommen, vorhanden sind“.

Ausgenommen von der De-Minimis-Regel hingegen werden – nach den Ausführungen in den Excutive Orders -  zum 02.05.2025 Waren aus der Volksrepublik China, aus HongKong und Macau (s. hierzu auch Executive Order vom 02.04.2025). Je nach Transportart sollen für diese Warensendungen besondere Wertzölle oder spezifische Zölle gelten. Sobald hierzu Klarheit besteht, werden wir gesondert dazu informieren. 

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