Die EU-Kommission will das vom Rat im Januar 2026 gebilligte EU-Mercosur-Freihandelsabkommen zur vorläufigen Anwendung bringen.
Brasilien, Argentinien und Uruguay haben das Abkommen bereits ratifiziert, Paraguay wird in Kürze folgen. Sobald alle Mercosur-Länder das Abkommen ratifiziert haben, werden Ratifizierungsscheine ausgetauscht, was voraussichtlich im März 2026 stattfinden wird. Wie von Politico berichtet, wird daher erwartet, dass die Vereinbarung zum 1. Mai oder 1. Juni 2026 in Kraft tritt.
Vorläufige Anwendung bedeutet, dass die Handelsbestimmungen des Abkommens – einschließlich Zollsenkungen – ab dem Datum des Inkrafttretens sofort anzuwenden sind, sodass die EU-Exporteure von der Vereinbarung profitieren können.
Die vorläufige Anwendung dauert an, bis die Handelssäule des EU-Mercosur-Abkommens ratifiziert ist und in Kraft tritt. Hinsichtlich des EU-Ratifizierungsverfahren hat das EU-Parlament im Januar 2026 beim EU-Gerichtshof eine Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der vorläufigen Anwendung eingeholt, die bis zu zwei Jahre dauern kann. Während dieser Zeit kann der Vertrag vorläufig angewendet werden.
Sobald der Gerichtshof seine Stellungnahme abgegeben hat, würde sodann das EU-Parlament über seine Zustimmung abstimmen. Sodann würde der EU-Rat die endgültige Entscheidung über den Abschluss des Abkommens im Namen der EU treffen. Dadurch kann das Abkommen auf EU-Seite vollständig ratifiziert werden.
Unter den Wirtschaftsverbänden in Brüssel wird es verbreitet für vorteilhafter gehalten, das Abkommen so lange wie möglich vorläufig anzuwenden statt den EuGH-Prozess zu beschleunigen. Eine längere vorläufige Anwendung, so auch die Meinung in der Mercosur Business Coalition, in der auch unser EU-Verband Euratex vertreten ist, könnte die wirtschaftlichen Vorteile des Abkommens in der Praxis sichtbar machen und somit dazu beitragen, die derzeit in der Debatte über die Landwirtschaft kursierenden Bedenken zu zerstreuen und somit den Weg für eine positive Zustimmungsabstimmung im EU-Parlament zu ebnen.

