Die Europäische Kommission hat heute angekündigt, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Dies teilte Umweltkommissarin Jessika Roswall in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Umweltausschusses (ENVI) des Europäischen Parlaments, Antonio Decaro, sowie an die dänische Ratspräsidentschaft mit (s. Anhang).
Als offizieller Grund für diese Verzögerung wird angegeben, dass das von der Kommission eingerichtete IT-System der EUDR zur Bearbeitung von Sorgfaltserklärungen noch nicht für die Verarbeitung einer so großen Informationsmenge bereit ist.
Dieser Beschluss der Kommission muss nun formell vom Rat und vom Parlament gebilligt werden, bevor die Verschiebung des Anwendungsbeginns in Kraft treten kann. Dies wird aber als sehr wahrscheinlich angesehen.
Falls eine Billigung erfolgt, wird die Entwaldungsverordnung voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2026 für größere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Klein-/Kleinstunternehmen gelten. Ursprünglich sollte die EUDR am 30. Dezember 2024 in Kraft treten; bereits im vergangenen Jahr wurde der Starttermin um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 verschoben.
Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informiert halten.
