Verpackungsverordnung: EU-Einwände sorgen für Unklarheit – Webinar am 10. Juni


Die neue EU-Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40 („Packaging and Packaging Waste Regulation“ – PPWR) – schafft einen aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union. Die Regelungen der Verordnung gelten ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Mit dem geplanten Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) soll der nationale Rechtsrahmen an die Vorgaben der PPWR angepasst werden. Das Gesetz soll insbesondere Zuständigkeiten, Verfahren, Zulassungen sowie die nationale Durchsetzung regeln.

Allerdings hat die Europäische Kommission inzwischen Einwände gegen den Kabinettsentwurf des VerpackDG erhoben. Dies geschah im Rahmen des vorgeschriebenen Notifizierungsverfahrens nach der Richtlinie (EU) 2015/1535, wonach technische Vorschriften vor ihrem Erlass der Kommission vorgelegt werden müssen. Durch die Einwände verlängert sich die sogenannte Stillhaltefrist voraussichtlich mindestens bis zum 17. August 2026. Während dieser Zeit darf der Gesetzentwurf grundsätzlich nicht weiterbearbeitet werden. Damit dürfte sich auch das parlamentarische Verfahren verzögern; eine Befassung von Bundestag und Bundesrat wäre vermutlich erst nach der Sommerpause möglich.

Dies hätte zur Folge, dass die PPWR möglicherweise zunächst ohne ein nationales Anpassungsgesetz in Kraft tritt. Derzeit laufen Gespräche zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Bundestag über das weitere Vorgehen. Das Ministerium prüft, ob die von der Kommission geäußerten Bedenken kurzfristig ausgeräumt werden können. Für Unternehmen könnte sich daraus vorübergehend eine juristische Unsicherheit ergeben, insbesondere hinsichtlich der praktischen Umsetzung und Zuständigkeiten.

Auch die Textilindustrie wird von den neuen Vorgaben betroffen sein. Besonders relevant sind Fragen zum Erzeuger- und Herstellerbegriff, zu Konformitätserklärungen sowie zu den allgemein erweiterten Verpflichtungen im Verpackungsrecht. Um Unternehmen einen Überblick über die neuen Anforderungen und den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu geben, veranstaltet unser Gesamtverband textil+mode gemeinsam mit der Verpackungsrechtsexpertin Dr. Ilka Mehdorn von der Kanzlei Dentons ein Webinar zur PPWR und zum VerpackDG.

Das Webinar findet am Mittwoch, 10. Juni 2026, von 10:00 bis 11:00 Uhr statt und ist kostenfrei für Mitgliedsunternehmen. Neben einem Überblick über die neuen rechtlichen Vorgaben wird dort auch die aktuelle Situation rund um die Einwände der Europäischen Kommission und die möglichen Folgen für Unternehmen thematisiert. Im Anschluss besteht Gelegenheit für Fragen. Interessierte können Herrn Sulk von t+m (esulk@textil-mode.de) gerne bereits vorab konkrete Fragestellungen zukommen lassen, damit diese im Webinar berücksichtigt werden können. Anmeldungen sind bis zum 5. Juni 2026 möglich; der Zugangslink wird anschließend versandt.

Ansprechpartner