Im Amtsblatt C/2025/3218 v. 16.06.2025 wurde seitens der EU-Kommission eine neue Matrix zur Anwendbarkeit der diagonalen Kumulierung in der Pan-Euro-Med-Zone veröffentlicht.
Neu ist dabei insbesondere, dass nunmehr auch im bilateralen Verhältnis zwischen der EU und der Ukraine übergangsweise sowohl das revidierte Regionale Übereinkommen (seit Beginn des Jahres 2025 hier zwischenzeitlich alleinig anwendbar) als – bis Ende des Jahres 2025 – auch wieder das „alte“ Regionale Übereinkommen anwendbar ist (Status „CR“ in der Matrix).
Wir weisen wiederholt darauf hin, dass die jeweils im Amtsblatt veröffentlichten Matrizen nicht zwingend den aktuellen Stand zu den Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung nach den jeweiligen Regelwerken („altes“ Regionales Übereinkommen und revidiertes Regionales Übereinkommen) wiedergeben.
Den tagesaktuellen Stand können Sie über die einschlägige Webseite der Europäischen Kommission (GD TAXUD) zum Pan-Euro-Med-Übereinkommen unter der Verlinkung „advanced copy“ abrufen. Auf dieser Webseite finden Sie darüber hinaus u. a. Informationen zu den letzten Änderungen in der Matrix (Latest news) sowie zu den zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025 anwendbaren Übergangsbestimmungen.

