Die EU-Kommission hat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt L vom 31.10.2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 vom 22.09.2025 über die ab dem 01.01.2026 geltende zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif bekannt gegeben.
Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur im Verhältnis zum Vorjahr ergeben sich weder im Kapitel 42 (Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen), noch im Abschnitt XI (Spinnstoffe und Waren daraus [Kapitel 50 bis 63]), noch in den Kapiteln 64 (Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon) und 65 (Kopfbedeckungen und Teile davon).
