Veranstaltungshinweis: Berichtspflichten im Rahmen der REACH-Mikroplastik-Beschränkung


Für bestimmte Unternehmen greifen ab 2026 erstmals Berichtspflichten im Rahmen der Mikroplastikbeschränkung nach REACH. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA informiert hierzu in einem Online-Webinar am 26. März 2026. 

Mit der REACH-Beschränkung zu synthetischen Polymermikropartikeln (Anhang XVII Nr. 78) gelten ab 2026 erstmals Berichtspflichten für bestimmte Akteure. Zur praktischen Auslegung und Umsetzung dieser Pflichten bietet der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung an. 

Die Veranstaltung findet am 26. März 2026 von 9:30 bis 12:00 Uhr online (WebEx) statt. Eine Anmeldung ist bis 23. März 2026 möglich. 

Thematisch behandelt werden u. a.: 

  • welche Akteure von den Berichtspflichten nach REACH Anhang XVII Nr. 78 betroffen sind und welche Fristen gelten, 
  • welche Informationen zu melden sind und wie die Meldung technisch erfolgt, 
  • häufige Praxisfragen im Zusammenhang mit den Berichtspflichten (erste Frist: 31. Mai 2026). 

Textilien sind Artikel und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der Beschränkung. Dies gilt auch für den häufig diskutierten Faserbruch oder z. B. durch den Abbau von Beschichtungen entstehende Kleinpartikel. Berichtspflichten können sich für Textilunternehmen jedoch in ihrer Rolle als nachgeschaltete Anwender von Stoffen oder Gemischen ergeben (z. B. Farben oder Hilfsmittel), sofern diese synthetische Polymermikropartikel absichtlich zugesetzt enthalten. Die Berichtspflichten bestehen bis zum Zeitpunkt der Anwendung der jeweiligen Stoffe oder Gemische. 

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesks.