US-Sonderzölle - Informationen des BDI zum sog. IEEPA-Urteil des US-Supreme-Court


In einer heute u. a. an den Arbeitskreis Zoll und handelspolitische Schutzinstrumente versandten Mail, hat uns der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) Informationen zum Urteil des US-Supreme-Courts zur Aufhebung der von Präsident Donald Trump unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) in Kraft gesetzten Zusatzzölle übermittelt.

Die Informationen aus dieser Mail finden Sie nachfolgend ungekürzt wiedergegeben. 

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Wer hat entschieden?

Der Supreme Court hat am 20. Februar 2026 in einer 6:3-Entscheidung die weitreichenden Zölle von Präsident Donald Trump unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) aufgehoben. 

Der Oberste Richter John Roberts sowie die Richter Amy Coney Barrett und Neil Gorsuch schlossen sich den liberalen Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson an und bestätigten damit ein Urteil einer Vorinstanz, wonach Trumps Anwendung des IEEPA seine Befugnisse überschritt. Die drei abweichenden Richter waren die konservativen Clarence Thomas, Samuel Alito und Brett Kavanaugh.

Im vergangenen Jahr hatten bereits das US-Handelsgericht und das für Washington zuständige US-Bezirksgericht des Districts of Columbia die IEEPA-Zölle für ungültig erklärt. Die Maßnahme blieb jedoch weiter in Kraft, weil die US-Regierung erfolgreich eine Aussetzung des Urteils beantragt hatte.

Was wurde entschieden?

Zölle und andere Steuern liegen in der politischen Verantwortung des US-Kongresses; nur in Ausnahmefällen kann die Regierung diese eigenständig einführen. Trump hatte einen großen Teil seiner Einfuhrabgaben mit dem 

IEEPA von 1977 begründet. Darunter fallen vor allem jene Strafzölle, die der US-Präsident am sogenannten „Liberation Day“ im vergangenen April gegen Dutzende Staaten verhängt hatte, aber auch die Zölle gegen China, Kanada und Mexiko.

Dieses Gesetz ermächtigt den Präsidenten, auf „ungewöhnliche und außerordentliche“ Bedrohungen während eines erklärten nationalen Notstands zu reagieren. Als solch eine Bedrohung bezeichnete Trump vor allem das hohe Handelsdefizit der USA. Dass Trump dieses Gesetz heranzog, um seine Zölle zu begründen, war in der US-Geschichte ein Novum. Der Supreme Court folgte dieser Argumentation mit Blick auf länderspezifisch verhängte Zölle nicht.

Nicht betroffen von dem gestrigen Urteil sind die sektoralen Zölle auf Basis der Section 232 des Trade Expansion Act von 1962, also Abgaben auf bestimmte Produktgruppen. Dabei handelt es sich unter anderem um Autos, Autoteile, Nutzfahrzeuge, Stahl, Aluminium, Kupfer, Chips und Anlagen zur Halbleiterfertigung, Möbel und Holzprodukte. Diese werden erst einmal in Kraft bleiben. 

Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob bereits gezahlte Zölle and die Unternehmen zurückgezahlt werden müssen.

Richter Kavanaugh warnte in seiner abweichenden Meinung, dass der Rückerstattungsprozess chaotisch werden könnte („a mess“), da Importeure die Kosten möglicherweise bereits an Verbraucher weitergegeben haben. Laut US-Zollbehörde hatte das Finanzministerium bis Dezember 2025 mehr als 133 Milliarden US-Dollar aus den unter IEEPA erhobenen Importabgaben eingenommen.

Die abweichende Meinung stellte außerdem fest, dass die Fähigkeit des Präsidenten, künftig Zölle zu verhängen, durch das Urteil möglicherweise nicht wesentlich eingeschränkt wird. Genannt wurden u. a. folgende Rechtsgrundlagen: der Trade Expansion Act von 1962 (Section 232), der Trade Act von 1974 (Sections 122, 201 und 301) sowie der Tariff Act von 1930 (Section 338). Kavanaugh stellte zudem die Frage, welche Auswirkungen die Entscheidung auf bestehende Handelsabkommen hat, die weitgehend durch den Druck der IEEPA-Zölle zustande gekommen waren.

Wie geht es weiter?

Eine am Freitagabend veröffentlichte Executive Order des Präsidenten kündigte an, dass „angesichts der jüngsten Ereignisse“ auf Grundlage des 

IEEPA erhobene Zölle nicht länger gelten oder eingezogen werden. Das bedeutet, der US-Präsident akzeptiert das Urteil.

Präsident Trump kündigte außerdem an, Section 122 des Trade Act of 1974 zu nutzen, um sofort einen globalen Zollsatz von 10 Prozent einzuführen. Eine spät am Freitag veröffentlichte Proklamation („Imposing a Temporary Import Surcharge to Address Fundamental International Payments Problems“) sieht ab dem 24. Februar für 150 Tage (bis 24. Juli 2026) einen zusätzlichen Importzoll von 10 Prozent auf Einfuhren in die USA vor. Am Samstag, dem 21. Februar, kündigte Trump auf der Social-Media-Plattform Truth Social an, dass die Zölle 15 Prozent betragen sollen. 

Laut eines Fact Sheets des Weißen Hauses sind bestimmte Waren von diesem temporären Zoll ausgenommen, um zentrale wirtschaftliche Bedürfnisse der USA zu schützen. Dazu zählen kritische Mineralien, Energieprodukte, Pharmazeutika, ausgewählte Agrargüter, bestimmte Elektronikprodukte, Fahrzeuge und Fahrzeugteile, Luft- und Raumfahrtprodukte sowie Informationsmaterialien. Ausgenommen sind außerdem Waren, die bereits unter Section-232-Maßnahmen fallen, USMCA-konforme Produkte aus Kanada und Mexiko sowie qualifizierte Textil- und Bekleidungsimporte im Rahmen des Freihandelsabkommens mit der Dominikanischen Republik und Zentralamerika.

Trump kündigte außerdem neue Section-301-Untersuchungen an. Laut einer Pressemitteilung erwartet der U.S. Trade Representative (USTR), dass diese Untersuchungen die meisten großen Handelspartner betreffen und Problemfelder wie industrielle Überkapazitäten, Zwangsarbeit, Preispraktiken im Pharmabereich, Diskriminierung von US-Technologieunternehmen und digitalen Dienstleistungen, Digitalsteuern, Meeresverschmutzung sowie Handelspraktiken im Zusammenhang mit Fisch, Reis und anderen Produkten untersuchen werden. Maßnahmen auf dieser Grundlage setzen ein formalisiertes Verfahren voraus.[1] 

Wie fällt die Reaktion der europäischen und deutschen Politik aus?

Finanzminister Lars Klingbeil rechnet nicht damit, dass sich der Handelskonflikt dauerhaft entspannt. „Trotz des Urteils gibt es weiterhin branchenspezifische Zölle in zentralen Sektoren wie Auto und Stahl. Und Trump hat bereits neue Zölle angekündigt. Daher bleibt die Unsicherheit groß“, sagte Klingbeil der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in einem Interview.

Der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Hardt, erwartet, dass das Urteil neue Handelsgespräche zwischen den USA und der EU in Gang bringen wird. Die US-Regierung stehe jetzt vor großen Aufgaben und die US-Wirtschaft vor großer Unsicherheit, sagte der CDU-Politiker gegenüber Reuters.

Der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange, sieht sogar Chancen auf eine Rückzahlung unrechtmäßig erhobener US-Zölle. „Zu viel gezahlte Zölle müssen zurückgezahlt werden“, sagte Lange im Deutschlandfunk. Der SPD-Politiker bekräftigte, dem mit den USA bereits ausgearbeiteten Zoll-Deal fehle nun die Grundlage. „Jetzt nach dieser Entscheidung gibt es natürlich ein absolutes Chaos“, fügte Lange hinzu. „Deswegen muss man wieder mit den Amerikanern reden, wie wir weitergehen.“ Er kündigte für Montag eine Sondersitzung des Verhandlungsteams für das Abkommen mit den USA und des Rechtsdiensts des EU-Parlaments an. In einem Pressestatement vom Sonntag (22.02.) sagte Lange zudem: „Die Bedingungen des Turnberry-Abkommens und die Rechtsgrundlage, auf der es beruht, haben sich geändert. Bedeuten die neuen Zölle auf Basis von Section 122 nicht einen klaren Bruch des Deals? Schließlich kommen die neu angekündigten Zölle von 15% jetzt noch auf den MFN-Zollsatz oben drauf, so dass viele EU-Importe in die USA zukünftig deutlich höher verzollt werden als mit dem vereinbarten Basistarif von 15%. Unabhängig davon weiß niemand, ob die USA sich an die Abmachungen von Schottland halten werden – oder überhaupt noch können. Bevor weitere Schritte unternommen werden können, brauchen wir Klarheit und Rechtssicherheit. Ich werde deshalb morgen dem EP-Verhandlungsteam vorschlagen, die Gesetzgebungsarbeiten auszusetzen, bis wir eine umfassende rechtliche Bewertung und klare Zusagen von US-Seite haben.“

Die Europäische Kommission veröffentlichte am Sonntag, 22.02.2026, ein Statement, in dem sie feststellt, dass die derzeitige Situation nicht förderlich sei für einen „fairen, ausgewogenen und für beide Seiten vorteilhaften“ transatlantischen Handel und Investitionen. Die Kommission erwarte, dass sich die US-Regierung an den Turnberry-Deal hält. 

Wie hat der BDI auf das SCOTUS-Urteil reagiert?

Presseäußerung vom 20.02.2026: 

Zur Entscheidung des Supreme Courts erklärt Wolfgang Niedermark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDI:

„Der Supreme Court sendet ein starkes Signal zur Unterstützung einer regelbasierten Handelsordnung anstelle unilateraler Maßnahmen. Das Urteil ist ein deutlicher Beweis für die bestehende Gewaltenteilung in den USA. 

Die bleibende Unsicherheit wird international tätige Unternehmen weiterhin belasten und Investitions- und Lieferkettenentscheidungen erschweren. Es wird erwartet, dass die US-Administration alternative Wege prüfen und nutzen wird, um bestehende Zölle fortzuführen oder vergleichbare Schutzinstrumente einzuführen. 

Die Europäische Union sollte, unterstützt durch die Bundesregierung, zügig auf die Vereinigten Staaten zugehen und Klarheit schaffen, welche Folgen das aktuelle Urteil für den EU-US-Handelsdeal hat. Unternehmen benötigen rasch Planungssicherheit und verlässliche Handelsbedingungen. Nur durch transparente Gespräche und verbindliche Vereinbarungen lässt sich Vertrauen in die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen sichern.

Deutschland und Europa sind und bleiben Partner der USA. Maßnahmen sollten so ausgestaltet werden, dass unnötige Belastungen für die Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks vermieden werden.“

Presseäußerung vom 23.02.2026:

BDI-Präsident Peter Leibinger: „Die EU sollte, unterstützt durch die Bundesregierung, zügig auf die Vereinigten Staaten zugehen und Klarheit über Zölle und Handelsregeln schaffen.“

„Die Entscheidungen schaffen neue große Unsicherheit für den transatlantischen Handel. Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks brauchen jetzt schnell Planungssicherheit und verlässliche Handelsbedingungen. Die EU sollte, unterstützt durch die Bundesregierung, zügig auf die Vereinigten Staaten zugehen und Klarheit über Zölle und Handelsregeln schaffen. Nur durch Gespräche lässt sich Transparenz herstellen und das Vertrauen in die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen sichern.

Die Vereinbarung der EU mit den USA vom August 2025 ist der Maßstab, hinter deren Bedingungen dürfen wir nicht zurückfallen. Sollte sich jetzt die Chance eröffnen, darüber hinaus weitere Handelserleichterungen zu verhandeln, sollte die EU sie nutzen. Das wäre für beide Seiten von Vorteil.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat mit seinem Urteil ein starkes Unterstützungssignal für eine regelbasierte Handelsordnung anstelle unilateraler Maßnahmen gesetzt. Das Urteil belegt deutlich, dass die Gewaltenteilung in den USA weiter funktioniert.“ 

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Nach übereinstimmenden Pressemeldungen sprach sich – als Reaktion auf das Urteil – heute eine Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments dafür aus, die Arbeit an der Umsetzung der Handelsvereinbarung mit den USA zu pausieren. Das Parlament stimmte damit vorerst nicht über eine Abschaffung der EU-Zölle auf US-Industrieprodukte ab. 
 


[1]Section 301 des Trade Act of 1974 ermächtigt den US-Präsidenten dazu, Maßnahmen zu ergreifen (darunter Zölle), wenn ungerechtfertigte, unverhältnismäßige oder diskriminierende Praktiken durch ein anderes Land vorliegen, die den Handel der USA belasten oder beschränken. Die vorausgehende Untersuchung der potenziell illegalen Handelspraktiken führt das Büro des/der US-Handelsbeauftragten (USTR) durch. Jede beliebige Person kann eine Petition zur Eröffnung eines solchen Verfahrens stellen. Das USTR kann die Untersuchung auch selbst initiieren. Der Prozess beinhaltet unter anderem Konsultationen mit dem jeweiligen Partnerland. Mögliche Maßnahmen kann das USTR abschließend nur auf Anweisung des Präsidenten treffen. Schwarzenberg, A. (2024), Section 301 of the Trade Act of 1974, Congressional Research Service, <https://www.congress.gov/crs_external_products/IF/PDF/IF11346/IF11346.23.pdf> (eingesehen am 21.02.2026).