Der Verband der Nordwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie hat gefordert, den Bürokratieabbau stärker an den Bedarfen der Unternehmen auszurichten. „Bürokratieabbau ist ein Wachstumstreiber, der nichts kostet, jedoch immer noch kaum genutzt wird“, sagte Verbandspräsident Dr. F.-Hans Grandin. Er bezog sich auf den gerade vorgelegten Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), der den durch Gesetze entstehenden Bürokratieaufwand kontrolliert. „Wenn der jährliche Erfüllungsaufwand um 6,8 Milliarden Euro sinkt, ist das eine gute Nachricht - eine weniger gute ist, dass davon nur 400 Millionen Euro auf die Wirtschaft und 6,4 Milliarden auf die Bürger entfallen“, sagte Grandin. Es sei gut, wenn Bürger entlastet würden, Wachstum entstünde jedoch vor allem, wenn die Wirtschaft von dem eingeschlagenen Weg profitiere.
Grandin teilte die Auffassung des NKR, dass die Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) der EU aktuell eine der Hauptursachen für neue Bürokratiebelastungen der Unternehmen sei. Nachhaltigkeit sei wichtig in der Umsetzung, nicht jedoch ausufernde Berichtspflichten. Mittelständische Textil- und Bekleidungsbetriebe könnten durch die CSRD erheblichen Aufwand haben, obwohl sie selbst gar nicht berichtspflichtig seien: Berichtspflichtige Kunden fragten Daten etwa zu Energieverbrauch und Emissionen, Fasern und Materialien, Wasser, Chemikalien, Abfällen und Arbeitsbedingungen in der gesamten Lieferkette ab. Nicht berichtspflichtige Zulieferer, meist Mittelständler, müssten solche Angaben dann ermitteln, belegen und oft in unterschiedlichen Fragebögen und Formaten übermitteln. Erfolgreiches Wirtschaften entstehe jedoch durch zielgerichtetes Handeln und nicht durch das Berichten unzähliger Kennzahlen. Dies gelte auch für das Thema Nachhaltigkeit.
Das Bürokratieentlastungspaket des Landes Nordrhein-Westfalen biete nach Ansicht des Verbandes einen Ansatz zum Bürokratieabbau, der auch auf Bundesebene aufgegriffen werden solle. Der Gesetzentwurf sieht vor, landesrechtliche Berichts- und Dokumentationspflichten ab 2027 zunächst auszusetzen und ab 2028 aufzuheben, soweit sie nicht ausdrücklich fortgeführt werden. Der Verband fordert, Ausnahmen auf das notwendige Maß zu beschränken und transparent zu begründen.
Der Verband wies allerdings auf eine Lücke im Gesetzentwurf hin. „Bislang ist nur vorgesehen, dass Behörden bei Abfragen im Rahmen von Gesetzen und Regelungen die Rechtsgrundlage nennen müssen, nicht bei Abfragen, die eine Behörde aus reinem Interesse durchführt“, sagte Grandin. Diese seien aber durchaus ein Problem, da sie oft wie eine offizielle verpflichtende Abfrage mit Fristsetzung daherkämen. Der Verband fordere daher, dass hier zukünftig die Rechtsgrundlage genannt und auf die Freiwilligkeit der Beantwortung hingewiesen werden müsse.

