Tarifvertrag zum Fahrradleasing gilt ab dem 1. August 2026


Die Arbeitgeberverbände unserer Branche haben auf Bundesebene mit der IG Metall einen Tarifvertrag zum Fahrradleasing im Wege der freiwilligen Entgeltumwandlung abgeschlossen, der zum 1. August dieses Jahres in Kraft tritt. 

Wir werden Ihnen noch vor Inkrafttreten dieses Tarifvertrages weiterführende Informationen und Erläuterungen zur Verfügung stellen, die aktuell noch innerhalb der Verbände abgestimmt werden. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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