Tarifrunde 2025: Tarifeinigung in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie


Von Donnerstag auf Freitag fand die vierte Tarifrunde für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie in Eitorf (NRW) statt. Nach 12-stündigen Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien in der Nacht auf ein Tarifergebnis geeinigt. Der vierten Tarifrunde vorausgegangen waren zahlreiche Warnstreiks in den Regionen, die im Umfeld einer wirtschaftlich und tarifpolitisch schwierigen Gesamtsituation stattfanden. 

Der Abschluss enthält folgende Kernkomponenten: 

1. Laufzeit 

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten (1. März 2025 – 31. Mai 2027). 

2. Einmalzahlung 

Für die Monate März 2025 bis einschließlich Juli 2025 erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung von insgesamt 275,00 € brutto, auszahlbar mit dem Entgelt für den Monat Juli 2025. Die Auszubildenden erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt 137,50 € brutto für den gleichen Zeitraum. Beginnt oder endet das Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis in der Zeit vom 1. März 2025 bis 31. Juli 2025, so besteht der Anspruch jeweils zeitanteilig. Teilzeitbeschäftigte haben einen Anspruch im Verhältnis ihrer vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit. 

Arbeitgeber und IG Metall können aus wirtschaftlichen Gründen durch eine Vereinbarung die Erhöhung teilweise oder vollständig absenken. Hiervon ausgenommen ist die Erhöhung für Auszubildende. Voraussetzung ist, dass für die Zeit der Absenkung eine Beschäftigungszusage für alle Beschäftigten des Betriebes gegeben werden muss. 

3. Tabellenwirksame Erhöhungen 

Die Monatslöhne und Gehälter steigen in zwei Stufen: Die erste tabellenwirksame Erhöhung der Tarifentgelte wurde zum 1. August 2025 mit 2 Prozent vereinbart, mindestens jedoch um 60,00 € brutto. Ab 1. Oktober 2026 steigen die Monatslöhne und Gehälter dann um weitere 2,9 Prozent, mindestens jedoch um 80,00 Euro brutto. 

Die Ausbildungsvergütungen werden in allen Stufen ab 1. August 2025 um 25,00 € brutto erhöht, am 1. Oktober 2026 um weitere 35,00 € brutto. 

Arbeitgeber und IG Metall können aus wirtschaftlichen Gründen durch eine Vereinbarung die Erhöhung teilweise oder vollständig absenken. Hiervon ausgenommen ist die Erhöhung für Auszubildende. Voraussetzung ist, dass für die Zeit der Absenkung eine Beschäftigungszusage für alle Beschäftigten des Betriebes gegeben werden muss. 

Das Urlaubsgeld 2025 wird um 2 Prozent, das Urlaubsgeld 2026 um 2,9 Prozent erhöht. 

4. Fortführung des Tarifvertrages zur Altersteilzeit 

Der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit wird im Ergebnis befristet um die Laufzeit des Tarifabschlusses verlängert. Die Arbeitnehmer, die ab 1. August 2025 in Altersteilzeit gehen, erhalten einen höheren Aufstockungsbetrag von 775,00 Euro (bislang 750,00 Euro). Für Arbeitnehmer, die ab 1. Oktober 2026 in Altersteilzeit gehen, beläuft sich dieser Betrag auf 800,00 Euro. 

Die Quote wird von 2 Prozent auf 2,5 Prozent erhöht. 

5. Tarifverträge Schichtoptimierung bzw. Anhang zu § 2 MTV gewerbliche Arbeitnehmer Südwesttextil 

Diese Tarifverträge bleiben weiterhin bis zum 31. Mai 2027 außer Kraft. Dies war für uns Bedingung zur Verlängerung des Tarifvertrages zur Förderung der Altersteilzeit. 

6. Gesprächsverpflichtung 

Die Tarifvertragsparteien haben sich dazu verpflichtet, bis zum Ende der Laufzeit der Einkommenstarifverträge Gespräche über tarifliche Leistungen, die exklusiv den IG Metall-Mitgliedern zugutekommen, zu führen. 

„Angesichts des Ausmaßes der wirtschaftlichen Krise am Standort Deutschland war diese Tarifrunde für alle eine ganz besondere Herausforderung“, sagt Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite. „Viele unserer Unternehmen haben im dritten Jahr der Rezession keine Spielräume für Lohnerhöhungen. Dennoch ist es uns gelungen, ein Gesamtpaket zu schnüren, das gerade noch verantwortbar ist, den Beschäftigten ein Lohnplus und den Unternehmen Planbarkeit auf eine lange Laufzeit bis Mai 2027 bringt.“ 

Der Arbeitgeberverbund des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie und die IG Metall haben eine Erklärungsfrist bis zum 9. Mai 2025 vereinbart. 

Die Pressemitteilung vom heutigen Tage finden Sie hier

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