t+m fordert Verbesserungen bei Verpackungsverordnung


Mit dem Inkrafttreten der europäischen Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) beginnt für Unternehmen in Europa eine neue Phase umfassender regulatorischer Anforderungen. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie kritisiert die Verordnung als Beispiel einer zunehmend komplexen Regulierung, die insbesondere mittelständische Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten, hohen Kosten und erheblichen Rechtsunsicherheiten belastet.

Jonas Stracke, Leiter Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beim Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie: „Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa zu stärken. Die PPWR steht diesem Anspruch an vielen Stellen entgegen. Neue Berichtspflichten, zusätzliche Registrierungen, komplexe Nachweisverfahren und hohe Bußgeldrisiken sorgen nicht für mehr Wettbewerbsfähigkeit, sondern für mehr Belastung. Gerade für mittelständische Unternehmen entsteht ein erheblicher Aufwand, dessen ökologischer Mehrwert häufig fraglich bleibt. Kreislaufwirtschaft braucht intelligente Lösungen und Innovationen, nicht immer neue Verwaltungsvorschriften.“

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Betroffen ist dabei nahezu die gesamte Wirtschaft: von Transportverpackungen über Versandkartons und Folien bis hin zu Produktverpackungen oder Etiketten. Unternehmen müssen künftig umfangreiche Anforderungen zur Konformitätsbewertung, Dokumentation, Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Registrierung erfüllen. Hinzu kommen weitere Vorgaben, die schrittweise bis 2040 in Kraft treten und Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Verpackungsminimierung und Wiederverwendung festlegen.

Besonders kritisch bewertet der Gesamtverband textil+mode, dass die Verordnung bereits in Kraft tritt, obwohl zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen weiterhin ungeklärt sind. Unternehmen müssen ihre Rolle als Hersteller, Erzeuger, Importeur, Lieferant oder Vertreiber bestimmen, Verpackungskataster aufbauen, technische Dokumentationen erstellen, Lieferkettennachweise einholen und zusätzliche Registrierungsanforderungen erfüllen. Gleichzeitig werden wesentliche Detailregelungen auch künftig erst schrittweise durch weitere Rechtsakte und Leitlinien konkretisiert. Verstöße gegen Dokumentations-, Melde- oder Registrierungspflichten können nach deutschem Recht mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.

 Nach Auffassung des Gesamtverbandes textil+mode droht die Verordnung ihr eigenes Ziel zu verfehlen. Statt Investitionen in nachhaltige Produkte, innovative Materialien und neue Kreislauflösungen zu erleichtern, müssen Unternehmen zunehmend personelle Kapazitäten für die Erfüllung komplexer administrativer Anforderungen bereitstellen. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie fordert deshalb eine grundlegende Überprüfung der praktischen Umsetzung der PPWR. Notwendig sind rechtssichere, digitale und europaweit einheitliche Verfahren, verhältnismäßige Anforderungen sowie mehr Vertrauen in die Unternehmen. Die ökologischen Ziele der Verordnung dürfen nicht durch übermäßige Bürokratie und praxisferne Detailregelungen konterkariert werden. Wer die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken will, muss Unternehmen Freiräume für Innovationen schaffen, statt sie mit immer neuen Verwaltungsaufgaben zu belasten. Der Gesamtverband wird die weitere Ausgestaltung der Verordnung eng begleiten und sich auf europäischer und nationaler Ebene für praktikable und mittelstandsfreundliche Lösungen einsetzen.

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