Rüstungsproduktrecht und Compliance


Die Staatsausgaben im Bereich Verteidigung steigen deutlich, und der Gesetzgeber wird auch im Bereich des Produktrechts zunehmend aktiv. So soll das von der Europäischen Kommission angekündigte Omnibus-Gesetzgebungspaket für den Verteidigungssektor Ausnahmen für Verteidigungsgüter im Chemikalienrecht vereinheitlichen. 

Vor diesem Hintergrund erhalten Sie eine Mandanteninformation der Kanzlei Franssen Nusser über zwei Themen: die rechtlichen Anforderungen an Produkte, die an die Rüstungsgüterindustrie geliefert werden, und die besonderen Anforderungen an deren Zulieferer. Sie bietet einen ersten Überblick über die zentralen rechtlichen Vorgaben für eine Zulieferertätigkeit im Rüstungssektor und soll helfen, diesen als potenziellen Abnehmer und Wachstumschance zu erschließen. Die Mandanteninformation richtet sich vorwiegend an Unternehmen, die die Rüstungsgüterindustrie und nicht unmittelbar Streitkräfte, wie etwa die Bundeswehr, beliefern. 

 

 

 

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