Pan-Euro-Med-Zone – Veröffentlichung einer neuen Matrix zum 01.01.2026 und weitere aktuelle Informationen


Im abgelaufenen Jahr 2025 berichteten wir in mehreren Wirtschafts-Rundschreiben über die Entwicklungen in der Pan-Euro-Med-Zone (PEM-Zone) und das Ende der Übergangsphase zur Einführung der revidierten Ursprungsregeln.

Nachfolgend finden Sie die neuesten Entwicklungen und Informationen. 

Diagonale Kumulierung unter Beteiligung der Türkei

Als besonders problematisch für viele Unternehmen hat sich, im Zusammenhang mit dem Ende der Übergangsphase zum 31.12.2025, die noch fehlende dynamische Referenz auf den aktuellen Abkommenstext, insb. der Türkei im Verhältnis u. a. zu den sog. SAP-Ländern sowie Marokko und Tunesien, dargestellt.

Auf ihrer Webseite hat die Kommission jetzt vorab eine Notiz mit einer – ab dem 01.01.2026 geltenden – neuen Matrix veröffentlicht, die zeigt, dass die Türkei noch rechtzeitig zum 01.01.2026 mit mehreren Abkommensparteien die notwendigen Aktualisierungen der Ursprungsprotokolle vorgenommen hat. 

Sie finden die aktuelle Veröffentlichung der Matrix auf der Webseite der Kommission zur PEM Convention bzw. direkt hier.

Danach sind – jetzt auf Basis der revidierten Ursprungsregeln – weiterhin diagonale Kumulierungen zwischen der EU, der Türkei und Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Montenegro und Nordmazedonien, aber auch zwischen der EU, der Türkei und Marokko möglich. 

Darüber hinaus findet sich in der Vorabveröffentlichung der Kommission ein Hinweis auf die diagonale Kumulierung zwischen der EU und den am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) beteiligten Ländern (s. hierzu auch Tabelle 3 der Vorabveröffentlichung). Dort heißt es: 

It is also recalled that materials originating in Türkiye covered by the EU – Türkiye customs union can be incorporated as originating materials for the purpose of diagonal cumulation between the European Union and the countries participating in the Stabilisation and Association Process with which an origin protocol is in force.

Ob hieraus abzuleiten ist, dass eine diagonale Kumulierung auch weiterhin im Rahmen der bisherigen SAP-Kumulierungszone, und damit in diesem Fall auch unter Beteiligung Albaniens und Serbiens, erfolgen kann, ist nicht klar. 
Bis zu einer Klarstellung, die angefragt ist, raten wir von einer entsprechenden Anwendung ab. 

Kumulierung mit Handelswaren

Nach den Regeln in den Abkommenstexten gilt die Weitergabe von Ursprungspräferenzen in der PEM-Zone bei der Ausfuhr von Handelswaren als Kumulierung (Art. Abs. 4 Anlage I des Regionalen Übereinkommens [RegÜ] bzw. Art. 7 Abs. 7 Anlage I des revidierten Regionalen Übereinkommens [rev. RegÜ]).

Auf Nachfrage hat uns die Generalzolldirektion am 30.12.2025 bestätigt, dass auch in diesen Fällen die ab dem 01.01.2026 geltenden Bestimmungen anzuwenden sind. Aufgrund der ab dem 01.01.2026 bestehenden Trennung der Kumulierungszonen, kann es somit dazu kommen, dass bestimmte Waren, die aus einem Land der PEM-Zone zu Präferenzbedingungen in die EU eingeführt wurden, vorerst nicht mehr zu Präferenzbedingungen in ein anderes Land der PEM-Zone ausgeführt werden können. 

Hierzu nachfolgendes Beispiel: 

Erzeugnisse mit Ursprung in Tunesien werden mit einem Präferenznachweis EUR-MED vor dem 01.01.2026 (aus Tunesien abgehend) in die EU eingeführt und dort zum freien Verkehr überlassen. In der Folge sollen diese Erzeugnisse im Jahr 2026 nach Norwegen geliefert werden. 

Nach der aktuellen Matrix sind ab dem 01.01.2026 im Verhältnis EU – Norwegen und im Verhältnis EU – Tunesien die revidierten Regeln (Statuskennzeichen „R“) anzuwenden; im Verhältnis Norwegen – Tunesien hingegen kommen noch die alten Regeln (Statuskennzeichen „C“) zur Anwendung. 

Da ab dem 01.01.2026 keine Durchlässigkeit mehr gegeben ist bzw. hier dann – aufgrund der unterschiedlichen Abkommensregeln (RegÜ vs. rev. RegÜ) vorerst keine Kumulierung mehr möglich ist, ist für diese Erzeugnisse aktuell keine Lieferung zu Präferenzbedingungen nach Norwegen (aus der EU) bzw. keine Ausstellung eines Präferenznachweises in Richtung Norwegen möglich.

Die Anerkennung eines in Tunesien ausgestellten Präferenznachweises für den Präferenzverkehr Tunesien - Norwegen dürfte nur möglich sein, wenn die Waren in der EU unter zollamtlicher Überwachung geblieben sind und nicht verändert wurden (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 der Anlage I des RegÜ).