Online-Info-Veranstaltung zur Carbon-Leakage-Kompensation am 3. April 2025


Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) führt am 3. April 2025 eine Online-Informationsveranstaltung zur Carbon-Leakage-Kompensation im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) durch. Durch den Brennstoffemissionshandel müssen Verbraucher und Unternehmen seit einigen Jahren eine CO2-Bepreisung auf ihren Brennstoffeinsatz zahlen, die andere EU-Staaten so nicht kennen. Zum Ausgleich dieser einseitigen Belastung wurde für Unternehmen eine sogenannte Carbon-Leakage-Kompensation durch die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) eingeführt.

In der Veranstaltung informiert die DEHSt über relevante Neuerungen bei der Antragstellung zur Carbon-Leakage-Kompensation für das Abrechnungsjahr 2024.

In einer zeitnahen Aktualisierung des „Leitfadens BEHG Carbon Leakage: Antragsverfahren für die Kompensation gemäß § 11 Absatz 3 BEHG und BECV – Hinweise für Unternehmen zur Erstellung eines Kompensationsantrags“ werden unter anderem die folgenden Punkte adressiert und im Zuge der Veranstaltung thematisiert:

  • Vereinfachungen im Vorbereitungs- und Antragstellungsprozess für Unternehmen sowie der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer für das Abrechnungsjahr 2024
  • Möglichkeit des Verzichts auf den Prüfungsbericht durch den Wirtschaftsprüfer bei einer erwarteten Beihilfesumme bis zu 100 000 Euro
  • Anpassung der Prüftiefe gemäß § 13 Absatz 4 BECV vom Ansatz der „hinreichenden“ Sicherheit auf „begrenzte“ Sicherheit bei einer erwarteten Beihilfesumme bis zu 100 000 Euro
  • Vereinfachende Zusammenfassung von Brennstoff- oder Wärmeströmen sowie von kleinen ähnlichen Anlagen/Standorten/Filialen als „Gruppe von Kleinanlagen“
  • Darstellung der sinnvollen Nutzung des Formular-Management-Systems „CL-Kompensation“ und Hilfestellung für Unternehmen

Die Informationsveranstaltung richtet sich an Antragsteller für Beihilfen der Carbon-Leakage-Kompensation im nationalen Emissionshandel sowie an Wirtschaftsprüfer.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 3. April 2025 von 9:30 bis 12:30 Uhr als Online-Konferenz per „WebEx“ statt. Den Link zur Teilnahme an der Veranstaltung finden Sie spätestens eine Woche vorher auf der Veranstaltungsseite.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Die Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet. Die Präsentationen stellt die DEHSt im Nachgang auf ihrer Website zur Verfügung.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.