Das EU-Parlament hat sich am 13. November 2025 mehrheitlich auf eine Verhandlungsposition für die anstehenden Trilogverhandlungen zum Omnibus-1-Paket der EU-Kommission zur Vereinfachung der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung und der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) geeinigt.
Nachdem am 22. Oktober 2025 das EU-Parlament überraschenderweise den bereits im Fachausschuss (JURI) geeinigten Kompromisstext für ein Verhandlungsmandat abgelehnt hatte, konnten sich die Europaabgeordneten in der Plenarsitzung am 13. November 2025 nun auf die beigefügte Position einigen (Anlage). Damit können die Trilogverhandlungen mit dem Rat der EU beginnen.
Wesentliche Inhalte des EP-Mandats (vgl. Pressemitteilung) sind:
Änderungsvorschläge zur Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
Für den Anwendungsbereich der CSDDD schlägt das EU-Parlament vor, die Sorgfaltspflichten nur noch für Unternehmen mit weltweit über 5 000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 1,5 Mrd. Euro vorzusehen.
Das EU-Parlament möchte bei der Prüfung der Geschäftspartner den risikobasierten Ansatz stärken und nur in Ausnahmefällen von kleineren Geschäftspartnern notwendige Informationen einholen.
Unternehmen müssen künftig keine Klimaübergangspläne vorlegen.
Die zivilrechtliche Haftung soll nicht unionsweit geregelt werden, sondern sich nach dem nationalen Recht der jeweiligen Mitgliedstaaten richten.
Änderungsvorschläge zur Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD)
Die Schwellenwerte für den Anwendungsbereich werden für Unternehmen, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, angehoben: Die Beschäftigtenanzahl steigt von aktuell 250 auf 1 750 und der Mindestumsatz von 50 Mio. Euro auf 450 Mio. Euro.
Die Berichtsstandards sind weiter zu vereinfachen und zu reduzieren; insbesondere werden weniger qualitative Angaben erwartet.
Die branchenspezifische Berichterstattung ist freiwillig zu gestalten.
Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen vor sog. Trickle-Down-Effekten geschützt werden. Dafür dürfen große berichtspflichtige Unternehmen keine zusätzlichen Informationen von ihren kleineren Geschäftspartnern in der Wertschöpfungskette verlangen, die über die freiwilligen Standards für KMU (VSME-Standard) hinausgehen.
Mit der Annahme des Verhandlungsmandats ist das Trilogverfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat und der EU-Kommission eröffnet. Die erste Sitzung wird vermutlich am 18. November 2025 stattfinden. Bis Ende 2025 soll noch eine endgültige politische Einigung über die Vereinfachungsvorschläge erzielt werden.
Die Pressemitteilung von textil+mode anlässlich der Abstimmung und dem gefundenen Kompromiss finden Sie hier. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie informiert.
Anlage
