Neue FAQ der EU-Kommission zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)


Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellt auf ihrer Webseite eine Präsentation zur Verfügung, die auf die wichtigsten Änderungen und Klarstellungen in den aktuellen FAQ (Version 1.4) der EU-Kommission zur EUDR eingeht. 

Sie können die Präsentation u.a. hier abrufen. 

Von praktischer Bedeutung für viele Unternehmen dürften dabei die Klarstellungen zu folgenden Fragen sein: 

  • Umgang mit Verpackungsmaterial und Benutzerhandbüchern etc. sowie mit Palettentausch-Systemen (FAQ 2.5 und 2.6)
  • Diese fallen nicht unter die Verordnung (sog. Verpackungsausnahme)
  • Briefversand im geschäftsbezogenen Kontext (FAQ 2.13)
    • Briefe dienen innerhalb der EU lediglich Kommunikationszwecken und fallen damit nicht unter die EUDR
    • Aber: Beilagen zu den Briefen fallen unter die EUDR, sofern es sich dabei um relevante Erzeugnisse im Sinne des Anhangs I handelt
  • Umgang mit Mustersendungen und Proben (FAQ 2.14)
    • Diese fallen nicht unter die Verordnung

Die Details und ggf. notwendigen Abgrenzungen zu den o.g. Punkten sowie die weiteren Klarstellungen und Neuerungen entnehmen Sie bitte der Präsentation bzw. den FAQ.