Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellt auf ihrer Webseite eine Präsentation zur Verfügung, die auf die wichtigsten Änderungen und Klarstellungen in den aktuellen FAQ (Version 1.4) der EU-Kommission zur EUDR eingeht.
Sie können die Präsentation u.a. hier abrufen.
Von praktischer Bedeutung für viele Unternehmen dürften dabei die Klarstellungen zu folgenden Fragen sein:
- Umgang mit Verpackungsmaterial und Benutzerhandbüchern etc. sowie mit Palettentausch-Systemen (FAQ 2.5 und 2.6)
- Diese fallen nicht unter die Verordnung (sog. Verpackungsausnahme)
- Briefversand im geschäftsbezogenen Kontext (FAQ 2.13)
- Briefe dienen innerhalb der EU lediglich Kommunikationszwecken und fallen damit nicht unter die EUDR
- Aber: Beilagen zu den Briefen fallen unter die EUDR, sofern es sich dabei um relevante Erzeugnisse im Sinne des Anhangs I handelt
- Umgang mit Mustersendungen und Proben (FAQ 2.14)
- Diese fallen nicht unter die Verordnung
Die Details und ggf. notwendigen Abgrenzungen zu den o.g. Punkten sowie die weiteren Klarstellungen und Neuerungen entnehmen Sie bitte der Präsentation bzw. den FAQ.
