Neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulations - PPWR)


Am 11. Februar 2025 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft getreten. Sie bringt weitreichende Änderungen mit sich, die die Unternehmen hinsichtlich Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU betreffen. Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt sie in allen Mitgliedstaaten unmittelbar. In Deutschland wird die Umsetzung der Vorgaben bis zum Ablaufen der Übergangsfristen noch durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt.

Hintergrund:

Seit fast 30 Jahren regelt die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, wie Verpackungen in der EU in Verkehr gebracht, zurückgenommen und verwertet werden. In Deutschland wird sie derzeit durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Am 27. Februar 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Diese soll die veraltete und oft kritisierte Richtlinie ersetzen. 

Die neue EU-Verpackungsverordnung ist Teil des European Green Deals und des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Sie modernisiert die Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle, um eine ressourcenschonende Wirtschaft zu fördern.

Die PPWR wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat 20 Tage nach Veröffentlichung, also am 11. Februar 2025, in Kraft. Es folgt eine Übergangszeit von 18 Monaten, was bedeutet, dass die neuen Verpflichtungen ab Sommer 2026 gelten werden. Die PPWR gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen innerhalb der EU in Verkehr bringen – einschließlich Hersteller, Online-Händler und Importeure.

Wir werde Sie in absehbarer Zeit über die Auswirkungen, Fristen und Verpflichtungen informieren.