In seiner Sitzung vom 24. Februar 2026 hat der Rat der EU die Omnibus-I-Richtlinie zur Vereinfachung u. a. der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) formal angenommen. Der angenommene Text entspricht dem vom Europäischen Parlament in seiner Plenarsitzung vom 16. Dezember 2025 gebilligten Text (s. Anlage 1). Auch die deutsche Bundesregierung hat in der Ratsabstimmung für den Nachhaltigkeits-Omnibus gestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen.
Die Richtlinie wird in den kommenden Tagen im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft.
Bewertung und Verbändebrief mit Beteiligung von textil+mode
Die Verabschiedung der Omnibus-I-Richtlinie ist ein erstes wichtiges Signal der Europäischen Union zur Entbürokratisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Überkomplexe und überfordernde Regelungen der CSDDD und CSRD sind nunmehr praxisgerechter ausgestaltet. Wesentliche Erfolge sind die Anhebung der Schwellenwerte sowie der Schutz der KMU vor „Trickle Down“-Effekten. Die Entlastungen müssen nun schnellstmöglich insbesondere im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) umgesetzt werden.
Nach der ersten Lesung zur Änderung des LkSG im Deutschen Bundestag haben zuletzt 17 führende Wirtschaftsverbände – darunter auch textil+mode – die vollständige Aussetzung des LkSG gefordert. Den Verbändebrief finden Sie in Anlage 2.
Die im Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des LkSG vorgesehenen Änderungen reichen nicht aus, um Unternehmen spürbar zu entlasten. Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung der Berichtspflicht und eine Reduzierung von Sanktionen. Kernforderung der Verbände ist daher, das LkSG auszusetzen. Gleichzeitig müsse die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlösen und die beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung aus der Omnibus-I-Richtlinie zügig in einer bürokratiearmen und praxisnahen Form umsetzen. Sollte das LkSG nicht ausgesetzt werden, treten die Verbände dafür ein, zumindest den nationalen Anwendungsbereich (ab 1.000 Beschäftigte) unverzüglich an den der europäischen Lieferkettenrichtlinie (ab 5.000 Beschäftigte) anzupassen.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.
