Die EFRAG hat am 31. Juli 2025 ihren Entwurf für überarbeitete und vereinfachte European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt, an der sich t+m beteiligen wird. Die Kommentierungsfrist beträgt 60 Tage (bis zum 29. September 2025).
Die EFRAG hat am 31. Juli 2025 ihre Entwürfe der überarbeiteten Berichtsstandards ESRS veröffentlicht. Neben den Vorschlägen für die zwölf überarbeiteten Standards (ESRS 1 und 2, ESRS E-1 bis E-5, ESRS S-1 bis S-4 und ESRS G-1) wurden auch begleitende Dokumente wie tabellarische Übersichten über die vorgenommenen Änderungen (log of amendments), Vorschläge für zusätzliche (freiwillig anwendbare) Guidance (non-mandatory implementation guidance, NMIG), das Glossar und die Grundlage für die Schlussfolgerungen für die Vorschläge (Basis for Conclusions) zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind hier abrufbar.
Im Vergleich zu den aktuell gültigen ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) sind im ESRS-Entwurf vor allem folgende Änderungen vorgenommen worden:
- Vereinfachung der doppelten Materialitätsanalyse,
- Vermeidung von Redundanzen zwischen den Standards,
- Straffung von Sprache und Struktur,
- Streichung sämtlicher freiwilliger Angaben,
- Stärkung von Kosten-Nutzen-Überlegungen,
- deutliche Reduktion verpflichtender Datenpunkte.
Hinsichtlich des letzten Aspektes führt die EFRAG aus, dass die Zahl der möglichen (nach Materialitätsanalyse) verpflichtenden Datenpunkte um 57 Prozent reduziert worden ist. Unter Berücksichtigung freiwilliger Angaben ergibt sich eine Reduktion von 68 Prozent. Der Gesamtumfang der Standards soll so um 55 Prozent reduziert worden sein.
Stellungnahmen zum Entwurf können durch Ausfüllen eines Fragebogens eingereicht werden. t+m wird sich mit einer Stellungnahme einbringen.
In Ergänzung zu der Konsultation möchte die EFRAG im September und Oktober weiteres Feedback in Form von „Outreach-Events“ einholen und zudem Field Tests durchführen.
Nach Ablauf der nun begonnenen Konsultation und entsprechender Überarbeitung des ESRS-Entwurfs soll die EFRAG diesen als „technical advice“ bis zum 30. November 2025 an die Europäische Kommission übermitteln.
Zum Hintergrund: Im Rahmen der Bemühungen der Kommission hinsichtlich erleichterter Berichtspflichten wurde die EFRAG mit Schreiben vom 27. März 2025 mit der Überarbeitung der ESRS beauftragt, die bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets angekündigt wurde. Die EFRAG hatte daraufhin am 8. April 2025 öffentlich zu Eingaben für die Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS aufgerufen. t+m hat sich an diesem Aufruf beteiligt.
Über den weiteren Verlauf halten wir Sie informiert.
