Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro


das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Mindestausbildungsvergütung für das Jahr 2027 berechnet. Die neuen Sätze wurden heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gelten für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung, deren Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2027 beginnt.

Die monatliche Mindestausbildungsvergütung beträgt 2027:

  • 764 Euro im ersten Ausbildungsjahr
  • 902 Euro im zweiten Ausbildungsjahr
  • 1 031 Euro im dritten Ausbildungsjahr
  • 1 070 Euro im vierten Ausbildungsjahr
     

Damit steigt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr gegenüber 2026 um knapp 5,6 Prozent. Der derzeitige Mindestsatz liegt bei 724 Euro.

Die Mindestausbildungsvergütung bildet seit 2020 die gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden. Für tarifgebundene Unternehmen gilt weiterhin: Sie dürfen sich auch dann an die einschlägige tarifvertragliche Ausbildungsvergütung halten, wenn diese unterhalb der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.

Für nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe ist darüber hinaus zu beachten, dass die gezahlte Ausbildungsvergütung nicht mehr als 20 Prozent unter der für Branche und Region geltenden tariflichen Ausbildungsvergütung liegen darf.Die Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr wird jährlich entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen angepasst. Für die weiteren Ausbildungsjahre sieht das BBiG feste Zuschläge von 18 Prozent im zweiten, 35 Prozent im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr vorNach Angaben des BIBB wird die gesetzliche Mindestvergütung nur bei einem vergleichsweise kleinen Anteil der Ausbildungsverträge tatsächlich ausgeschöpft. 2025 erhielten Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben über alle Ausbildungsjahre hinweg durchschnittlich 1 209 Euro brutto monatlich.

Weitere Informationen zur Mindestausbildungsvergütung und zur Berechnung stellt das BIBB hier bereit.

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