Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: entlastender Umsetzungshinweis des BAFA


Sehr geehrte Damen und Herren, 

Anfang September 2025 hatten wir Sie darüber informiert, dass das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen und an den Bundestag zur weiteren parlamentarischen Beratung überwiesen hat. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die derzeitige LkSG-Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen wird, ebenso wie neun von dreizehn Tatbeständen im Katalog der Ordnungswidrigkeiten.  

Mit Pressemitteilung vom 26. September 2025 hat das Bundeswirtschaftsministerium bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen hat, bei der Anwendung des LkSG „zurückhaltend und unternehmensfreundlich“ zu agieren. Basierend darauf hat das BAFA nun am 1. Oktober 2025 einen Hinweis zu „Vereinfachungen für Unternehmen beim Lieferkettengesetz" veröffentlicht.  

Nach dem veröffentlichten Hinweis wird das BAFA ab sofort: 

  • die Prüfung von Unternehmensberichten gem. §§ 12 und 13 LkSG ab jetzt einstellen,
  • soweit der Gesetzentwurf die Streichung von Bußgeldtatbeständen vorsieht, laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grundlage dieser Tatbestände ebenfalls einstellen und keine neuen Verfahren eröffnen,
  • Bußgelder bei den verbliebenen Bußgeldtatbeständen nur noch bei schweren Verstößen verhängen, die mit besonders gravierenden Menschenrechtsverletzungen zusammenhängen,
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren äußerst restriktiv aufgreifen sowie das Vorliegen der Voraussetzungen dafür besonders darlegen und
  • bestehende Kommunikationsaktivitäten weiter ausbauen, z. B. durch Umsetzungshilfen und die weitere Unterstützung von Kooperationen zwischen Unternehmen. 

Die nun umgesetzten Hinweise entsprechen einer Forderung unseres Dachverbandes t+m. 

Bezüglich des weiteren Gesetzgebungsverfahrens soll nach aktuellem Stand am 6./7. November 2025 die erste Lesung im Bundestag zum Gesetzentwurf stattfinden. Die 2./3. Lesung ist für den 4./5. Dezember 2025 geplant, sodass eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Februar 2026 möglich wäre. 

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie informiert.