Kurzarbeit: Das Bundeskabinett hat gestern die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate beschlossen


Die Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde gestern im Bundeskabinett beschlossen. Die Pressemitteilung des BMAS finden Sie hier

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird damit auf der Grundlage von § 109 Abs. 4 SGB III auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert. Bisher gilt aufgrund der Dritten Verordnung über die Bezugsdauer eine auf bis zu 24 Monate verlängerte Bezugsdauer bis zum 31. Dezember 2025.