Nach langem Ringen wurde auf Drängen der CDU/CSU im Koalitionsvertrag die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) angekündigt. Vorerst bleiben die Sorgfaltspflichten des LkSG aber bestehen und angesichts der aktuellen Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene ist die konkrete künftige Rechtslage noch nicht absehbar. Unser Dachverband t+m hat die Aussagen sortiert und bewertet:
im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird die Abschaffung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und dessen Ersetzung durch ein „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ (gemeint „EU-Lieferkettenrichtlinie“, CSDDD) angekündigt. Aufgrund vielfacher Nachfrage unserer Mitgliedsunternehmen finden Sie nachfolgend unsere Einordnung des Sachverhalts.
Der Koalitionsvertrag enthält zur Zukunft des LkSG folgende Ausführungen:
„Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt. Die Berichtspflicht nach dem LkSG wird unmittelbar abgeschafft und entfällt komplett. Die geltenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht sanktioniert. Wir unterstützen den „Omnibus“ der Kommission, um die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung insbesondere für die mittelständische Wirtschaft deutlich zu reduzieren und zeitlich zu verschieben“ (Ziffern 1909 bis 1917 des Koalitionsvertrags).
Bewertung:
Laut Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung, die Berichtspflicht „unmittelbar“ sowie ein Großteil der Sanktionsvorschriften bis auf „massive Menschenrechtsverletzungen“ gänzlich aufzuheben. Bis dahin sollen die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG weiterhin bestehen bleiben, bis das angekündigte Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung („EU-Lieferkettenrichtlinie“, CSDDD) in Kraft tritt. Dabei ist aber noch unklar, was genau unter „massiven Menschenrechtsverletzungen“ zu verstehen ist, da das LkSG eine solche Kategorie nicht kennt. Welche konkreten Entlastungen die geplante Abschaffung des LkSG und seine Ersetzung durch die EU-Lieferkettenrichtlinie mit sich bringt, lässt der Koalitionsvertrag ebenfalls offen: Die neu zu fassende EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) soll „bürokratiearm und vollzugsfreundlich“ umgesetzt werden. Die neue Bundesregierung will sich dabei für eine rasche und wirksame Verabschiedung des europäischen Omnibus-I-Vorschlags einsetzen, um für Entlastungen zu sorgen.
Dies bedeutet, dass für unmittelbar betroffene Unternehmen das LkSG bis zu seiner vollständigen Abschaffung weiterhin gültig ist, unabhängig davon, ob gewisse Verstöße noch sanktioniert werden. Nicht sanktioniert zu werden ist nicht gleichbedeutend mit nicht kontrolliert zu werden. Es ist gut denkbar, dass das BAFA weiterhin präventiv tätig wird, d. h. Anhörungsfragebögen verschickt und Ermittlungen durchführt.
Nächste Schritte:
Der zeitliche Rahmen ist noch völlig offen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene „unmittelbare“ Abschaffung der Berichtspflicht lässt wie oben ausgeführt vermuten, dass in einem zeitnahen ersten Schritt die Berichtspflicht und ein Großteil der Sanktionsvorschriften abgeschafft werden sollen. Federführend für das Thema in der Bundesregierung zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Bis jetzt haben darüber noch keine Ressortverhandlungen stattgefunden.
Aktuell hat Deutschland nach dem Inkrafttreten der sog. „Stop the clock“-Richtlinie bis zum 26. Juli 2027 Zeit, um die EU-Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Angesichts der Omnibus-Initiative wäre zu erwarten, dass die künftige Bundesregierung vor der Veröffentlichung eines konkreten Gesetzesentwurfs zunächst das Ergebnis des europäischen Gesetzgebungsverfahrens und die damit verbundenen Anpassungen der EU-Lieferkettenrichtlinie abwarten wird.
Bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel hatte Bundeskanzler Friedrich Merz am 9. Mai 2025 in zwei Pressekonferenzen nun gefordert, die europäische Lieferkettenrichtlinie abzuschaffen. „Wir werden in Deutschland das nationale Gesetz aufheben. Ich erwarte auch von der Europäischen Union, dass sie diesen Schritt nachvollzieht und diese Richtlinie wirklich aufhebt.“ Die EU-Kommission sowie der Koalitionspartner SPD haben sich bereits gegen die Forderung des Kanzlers, das europäische Lieferkettengesetz abzuschaffen, ausgesprochen.
Über den weiteren Fortgang halten wir Sie informiert.

