Green Claims Directive: EU-Kommissionspräsidentin strebt Verhandlungslösung an


Am 20. Juni 2025 hatte ein Sprecher der EU-Kommission angekündigt, die Kommission wolle den Gesetzesvorschlag für eine Green Claims Directive (GCD) zurücknehmen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will sich nun doch für eine Verhandlungslösung einsetzen. 

Am Freitag, den 20. Juni 2025 hatte ein Sprecher der Europäischen Kommission in Brüssel angekündigt, die EU-Kommission wolle den Gesetzesentwurf für eine Green Claims Directive (GCD) zurückziehen. Kurz zuvor hatte die Europäische Volkspartei (EVP) im Europaparlament in einem Schreiben an die EU-Kommission vom 18. Juni 2025 diesen Schritt gefordert, da es bis heute keine ordentliche und belastbare Folgenabschätzung (Impact Assessment) zur GCD gegeben hatte. Das Schreiben finden Sie zu Ihrer Information beigefügt. t+m hatte sich ebenfalls intensiv für ein Aussetzen des Trilogs innerhalb der Bundesregierung (vgl. Rundschreiben vom 21. Mai 2025) sowie auf europäischer Ebene gemeinsam mit zahlreichen anderen Wirtschaftsverbänden eingesetzt. 

Wie heute aus Brüssel zu hören ist, will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach heftiger Kritik aus dem EU-Parlament und insbesondere von der Berichterstatterin im EP für GCD, der Sozialdemokratin Delara Burkhardt, eine Verhandlungslösung für die Green-Claims-Richtlinie finden. Die für heute geplante letzte Trilogsitzung ist aber abgesagt worden. 

Über den weiteren Verlauf halten wir Sie auf dem Laufenden. 

Hintergrund: Die Green Claims Directive soll den Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen – etwa in Form von Greenwashing – schützen. Textil+mode hat in seiner Stellungnahme argumentiert, dass bestehende Rechtsgrundlagen wie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) hierfür bereits ausreichend sind. Bereits erlassene Urteile zu irreführenden Umweltaussagen unterstützen die Pflicht zu Transparenz und Nachweisbarkeit und zeigen, dass die UCPD ein wirksames Instrument gegen Greenwashing darstellt und zusätzliche Regelungen wie die Green Claims-Richtlinie überflüssig machen. Nach der Green Claims Richtlinie wäre eine externe Vorabprüfung aller umweltbezogenen Aussagen verpflichtend. Nachhaltige Leistungen könnten erst kommuniziert werden, wenn sie geprüft und genehmigt worden sind. Besonders kleine und mittlere Unternehmen würden durch aufwendige Prüfverfahren und hohe Kosten unverhältnismäßig belastet.