Gesetzlicher Mindestlohn: Mindestlohnkommission beschließt Anpassung ab 1. Januar 2026


Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 den Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:

Zum 01.01.2026           13,90 Euro

Zum 01.01.2027                14,60 Euro,

jeweils brutto je Zeitstunde. 

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Entscheidung eine umfassende Gesamtabwägung vorgenommen. Ziel war es, einen angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten, ohne die Beschäftigung zu gefährden oder faire Wettbewerbsbedingungen zu beeinträchtigen. Dabei hat sie sich an den im Mindestlohngesetz und der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission genannten Kriterien orientiert.

Die wirtschaftliche Lage ist derzeit von einer anhaltenden Stagnation und verschiedenen Herausforderungen geprägt, doch für 2026 werden positive Impulse erwartet. Die Entwicklung der Verbraucherpreise hat sich nach einem starken Anstieg in den Jahren 2021 bis 2023 normalisiert. Vor diesem Hintergrund erscheinen die beschlossenen Erhöhungsschritte geeignet, sowohl die Schutzfunktion des Mindestlohns zu stärken als auch konjunkturelle Entwicklungen angemessen zu berücksichtigen. 

Die Erhöhungsschritte sind Ergebnis einer Gesamtabwägung, die die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen Mindestlohns festigt, sowie die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Konjunktur berücksichtigt.

Wir weisen darauf hin, dass mit der Erhöhung des Mindestlohns gegebenenfalls bestehende Minijobverträge überprüft und angepasst werden müssen, um eine Überschreitung der monatlichen Entgeltgrenze von derzeit 556 Euro pro Monat zu vermeiden.