Wir haben Sie über die Entlastungsprämie informiert. Nachdem der Bundestag am 24. April 2026 die Prämie beschlossen hatte, sollte der Bundesrat über das Gesetz entscheiden.
Dieser hat nun in seiner Sitzung am Freitag die Umsetzung zur Einführung der Entlastungspämie gestoppt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können, die nicht versteuert werden muss und abgabenfrei ist. Der zustimmungspflichtige Gesetzesentwurf erhielt nicht die notwendige Mehrheit.
Für die Entlastungsprämie stimmten im Bundesrat nur die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und das Saarland. Die Kritik der Länder entzündet sich vor allem an den Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme aber allein dem Bund zu, es gebe für Länder und Kommunen also keine Kompensation.
Die Bundesregierung bedauerte die Ablehnung der geplanten Entlastungsprämie und will nun Gespräche über das weitere Vorgehen führen. Die Regierung halte jedoch an dem Plan fest, angesichts der gestiegenen Energiepreise eine weitere Entlastung für die Bürger zu erzielen.
Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden.
Über den weiteren Verlauf werden wir Sie informieren.
