In einer Pressemitteilung hat der Rat der Europäischen Union am gestrigen Tag bekanntgegeben, dass die bisher bestehende Möglichkeit zur zollfreien Einfuhr von Kleinsendungen bis 150 EUR spätestens im Jahr 2028, im Rahmen einer Übergangslösung evtl. schon 2026 entfallen soll. Bis zum Jahr 2028 soll dann auch der im Rahmen der EU-Zollreform geplante sog. Customs Data Hub betriebsbereit sein, der die Zollabfertigung EU-weit vereinheitlichen, automatisieren und effizienter gestalten soll.
Da die Befreiung für Sendungen bis 22 EUR von der Einfuhrumsatzsteuer bereits im Jahr 2021 aufgegeben wurde, wären mit Inkrafttreten der Änderungen alle in die EU eingeführten Sendungen grundsätzlich abgabenpflichtig (zoll- und/oder mehrwertsteuerpflichtig).
Hintergrund der geplanten Änderung ist die in den letzten Jahren überproportionale Zunahme der aus China in die Europäische Union versandten Pakete. Zum einen wird davon ausgegangen, dass ein überwiegender Teil der Sendungen unterbewertet ist, zum anderen eine Aufteilung in einzelne Kleinsendungen nur erfolgt, um jeweils in den Genuss der Zollfreiheit zu kommen. Laut EU-Kommission erreichen derzeit täglich rund zwölf Millionen Kleinsendungen die Europäische Union – davon allein etwa 400.000 Pakete Deutschland, ein wesentlicher Teil davon sind Sendungen der Billiganbieter Shein und Temu.
Ob und inwieweit im Rahmen der im Ministerrat beschlossenen Maßnahmen auch weitere, mit den Billigsendungen aus China einhergehende Probleme u.a. aus den Bereichen Verbraucher-, und Umweltschutz angegangen werden sollen, ist der Pressemitteilung, die Sie hier abrufen können, nicht zu entnehmen. Gleiches gilt für die von einigen Mitgliedsstaaten in Erwägung gezogene Bearbeitungsgebühr (Handling-Fee) für E-Commerce-Sendungen, die bei nicht flächendeckender Einführung möglicherweise zu Verkehrsverlagerungen und Wettbewerbsverzerrungen führt.
Wir werden Sie über die weitere Entwicklung zu diesem Thema informiert halten.
