Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 26. März 2026 die Konsultation zur Entwurfsstellungnahme des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) im Verfahren zur vorgeschlagenen universellen PFAS-Beschränkung (uPFAS) gestartet. Die Konsultation läuft bis zum 25. Mai 2026. Die Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) liegt nun ebenfalls vor. Die Links zu den Dokumenten sowie zur Umfrage finden Sie am Ende dieses Rundschreibens.
t+m hat die anstehende Beteiligung in den vergangenen Wochen bereits vorbereitet. Grundlage hierfür waren: der im August 2025 von ECHA aktualisierte PFAS-Beschränkungsvorschlag, die vorab veröffentlichten Fragen von ECHA, erste Rückmeldungen aus dem Kreis der Mitgliedsverbände sowie ein mit unserem Rundschreiben vom 3. März 2026 (siehe Rundschreiben 08/2026) versandter Fragebogen zur weiteren Datensammlung. Dabei standen insbesondere die für den Textilbereich relevanten Bereiche TULAC (Textiles, Upholstery, Leather, Apparel, Carpets) und technische Textilien im Fokus. Neben unserem eigenen Beitrag werden wir unsere Punkte auch über EURATEX und FESI adressieren.
In seiner Entwurfsstellungnahme zum PFAS-Beschränkungsvorschlag unter REACH nimmt SEAC für den Textilbereich eine differenzierte Einordnung der bisher vorgeschlagenen Ausnahmen vor. Für den Bereich TULAC geht SEAC im Grundsatz davon aus, dass für viele Anwendungen bereits Alternativen verfügbar sind, und sieht daher insgesamt nur einen begrenzten Bedarf für weitergehende Ausnahmen. Zugleich werden für bestimmte persönliche Schutzausrüstungen (PSA) die im Beschränkungsvorschlag vorgesehenen längeren Übergangsregelungen bzw. befristeten Ausnahmen bestätigt oder jedenfalls als grundsätzlich möglich angesehen. Auch für Textilien mit Recyclinganteil erkennt SEAC an, dass kurzfristig Grenzwerte überschritten werden können und eine zeitlich begrenzte Ausnahme daher gerechtfertigt sein kann. Zugleich verweist der Entwurf hier auf noch offene Fragen, insbesondere zur Dauer einer solchen Ausnahme und zu den Anforderungen an den Nachweis des recycelten Ursprungs.
Für technische Textilien fällt die Bewertung demgegenüber vorläufiger aus: hier verweist SEAC darauf, dass bislang keine ausreichende sektorspezifische Detailbewertung vorliegt, und empfiehlt daher zunächst eine zeitlich begrenzte Ausnahme, bis eine nähere Prüfung der betroffenen Anwendungen erfolgt ist. Für unsere Branche ist damit erkennbar, dass die weitere Ausgestaltung der Ausnahmen – insbesondere für technische Textilien, PSA und Recyclingfragen – noch von erheblicher Bedeutung sein wird. Eine sektorspezifische Bewertung technischer Textilien hatten wir gemeinsam mit EURATEX bereits im vergangenen Jahr in einem Positionspapier gegenüber ECHA ausdrücklich gefordert. Dies wurde seinerzeit nicht aufgegriffen. Der nun vorliegende SEAC-Entwurf zeigt, dass genau diese fehlende sektorspezifische Bewertung nun selbst als Grund dafür genannt wird, dass eine belastbare Detailprüfung technischer Textilien bislang nicht vorliegt.
Die endgültige SEAC-Stellungnahme wird nach Auswertung der Konsultationsbeiträge erwartet. Laut ECHA soll der Ausschuss seine endgültige Stellungnahme bis Ende 2026 verabschieden. Anschließend gehen die wissenschaftlichen Stellungnahmen an die Europäische Kommission, die auf dieser Grundlage einen Beschränkungsvorschlag für die weitere Behandlung im REACH-Ausschuss vorlegen wird.
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